Beitragspflicht für ausländische Renten
21.10.2011
Bisher gehörten ausländische Renten bei Versicherungspflichtigen nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Zum 01.07.2011 erfolgt eine Gleichstellung der staatlichen ausländischen Renten mit den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Für ausländische Renten wird ein Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 8,2 % und zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,95 % (bei nachgewiesener Elternschaft) bzw. 2,2 % (bei fehlender Elternschaft) erhoben.
Wenn Sie eine ausländische Rente – egal aus welchem Land – beziehen, informieren Sie uns bitte und legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor, damit wir die Beitragspflicht prüfen können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


