Beitragspflicht für ausländische Renten

21.10.2011

Bisher gehörten ausländische Renten bei Versicherungspflichtigen nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Zum 01.07.2011 erfolgt eine Gleichstellung der staatlichen ausländischen Renten mit den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Für ausländische Renten wird ein Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 8,2 % und zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,95 % (bei nachgewiesener Elternschaft) bzw. 2,2 % (bei fehlender Elternschaft) erhoben.

Wenn Sie eine ausländische Rente – egal aus welchem Land – beziehen, informieren Sie uns bitte und legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor, damit wir die Beitragspflicht prüfen können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Unser Kundenservice

Ein Kind und eine junge Frau sprechen durch zwei Becher, die mit einer Schnur verbumden sind.

Ihr direkter Draht zu unserem Kundenservice.

Lebenshilfe Online

Älterer Mann hält junges Mädchen im Arm

Hilfe auf einen Klick finden Sie bei BKK Lebenshilfe online