Für Versicherte der pronova BKK: Krankenhauszuzahlung erst nach Behandlung!
Bei einem Krankenhausaufenthalt direkt die Zuzahlung leisten, obwohl Sie vielleicht als Notfall stationär aufgenommen wurden und gar kein Geld dabei haben? Bei der pronova BKK regeln wir das anders, denn für uns steht Ihre Genesung und die damit verbundene Behandlung im Vordergrund.
Das bedeutet:
Bisher wurden Sie direkt im Krankenhaus aufgefordert, Ihre gesetzliche Zuzahlung zu leisten (10 Euro je Kalendertag, für maximal 28 Tage im Jahr). Ab sofort gilt: Nach dem stationären Krankenhausaufenthalt werden Sie von uns angeschrieben und gebeten, die gesetzliche Zuzahlung zu entrichten. Das hat für Sie weitere Vorteile. So benötigen Sie künftig bei einem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gemäß § 62 SGB V keine gesonderten Quittungen für die bereits geleisteten Krankenhauszuzahlungen mehr, da Ihre Zuzahlungsdaten uns bereits vorliegen. Zusätzlich werden Verwaltungskosten eingespart.


