Stichwort: "Morbi-RSA"

20.07.2009

Bisher gab es einen „Risikostrukturausgleich“ zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen, seit Beginn dieses Jahres gibt es den „morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich“. Was es damit auf sich hat, möchten wir Ihnen kurz erläutern.

Krankenkassen unterscheiden sich deutlich in ihrer Versichertenstruktur. Manche Kassen haben viele ältere Kunden, andere überwiegend jüngere – was naturgemäß zu unterschiedlich hohen Kosten führt. Der bislang praktizierte Risikostrukturausgleich hat versucht, dieses Ungleichgewicht zu kompensieren.

Mit Einführung des Gesundheitsfonds wird die gigantische Summe von 167 Milliarden Euro – im Wesentlichen die Beiträge der Versicherten – an die Kassen verteilt. Was jede Kasse aus diesem neuen Topf bekommt, bestimmt zu großen Teilen der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, der den bisherigen Risikostrukturausgleich ersetzt. Waren bislang hauptsächlich Alter und Geschlecht maßgebend für die Berechnung, werden heute behandlungsintensive Erkrankungen einbezogen. Daher auch der Name: Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich, kurz „Morbi-RSA“ (lateinisch „morbidus“ = „krank“). Für Versicherte, die bestimmte Krankheiten aufweisen, bekommt die Kasse mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds (entsprechend den höheren Ausgaben für die jeweilige Erkrankung). Das Bundesversicherungsamt hat in einer sogenannten Risikostrukturausgleichsverordnung die zu berücksichtigenden Krankheiten festgelegt. Insgesamt wurden bisher 80 Erkrankungen definiert. Ziel ist es, die tatsächliche Lastenverteilung zwischen den Kassen möglichst gerecht zu gestalten.

Ob wirklich mehr Gerechtigkeit entsteht, kann heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Befürworter des Morbi-RSA sprechen von einem fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen, weil die tatsächlichen Kosten genauer berücksichtigt würden. Kritiker führen an, dass mit den 80 definierten Erkrankungen nur vergleichsweise seltene Erkrankungen erfasst würden und die große Anzahl alltäglicher

Erkrankungen unberücksichtigt bliebe. Neben dem zusätzlichen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Kassen bestehe die Gefahr, dass bisher gesunde oder leichter erkrankte Versicherte im Zweifelsfall „krankgerechnet“ würden. Dokumentiert und entsprechend codiert werden die jeweiligen Erkrankungen vom Arzt. Zu unterschiedlich sei die Diagnoseklassifikation in den Arztpraxen, zu manipulationsanfällig das System.

Ob Kritiker oder Befürworter des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleiches am Ende Recht behalten werden, lässt sich nicht vorhersagen. Das Instrument, das mehr Gerechtigkeit schaffen soll und vielleicht doch das Gegenteil erreicht, ist noch zu neu für zuverlässige Prognosen.

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