Was ist, wenn...?
Patientenverfügungen sind jetzt rechtsverbindlich – sofern man sich rechtzeitig darum kümmert
Egal, ob jung oder alt – es kann wirklich jeden treffen: Eine plötzliche lebensbedrohliche Erkrankung oder ein schwerer Unfall können dazu führen, dass die eigenen Lebensfunktionen nur noch intensivmedizinisch durch Apparate aufrechterhalten werden, ohne dass eine realistische Aussicht auf Besserung besteht. Der überwiegende Teil der Menschen in Deutschland wünscht sich für diesen Fall, sterben zu dürfen. Bislang war dies nicht so einfach. Neue gesetzliche Regelungen sorgen jetzt dafür, dass die im Rahmen einer Patientenverfügung getroffene Entscheidung gegen eine künstliche Lebensverlängerung für die behandelnden Ärzte verbindlich ist. Gleichzeitig gibt sie auch den behandelnden Ärzten Rechtssicherheit.
Die Voraussetzungen
Patientenverfügungen dienen dazu, den eigenen Willen in Situationen durchzusetzen, in denen man diesen Willen nicht mehr selbst äußern kann. In der Patientenverfügung werden Betreuer oder Bevollmächtigte ernannt, die verpflichtet sind, den Patientenwillen gegenüber den Ärzten durchzusetzen. Die Ärzte wiederum sind verpflichtet, dem durch Betreuer geäußerten Patientenwillen zu folgen. Langwieriges, unwürdiges Hickhack über die Frage, ob ein Schwerstkranker ohne Aussicht auf Genesung sterben darf, sollte es künftig also nicht mehr geben. Voraussetzung ist allerdings, dass die Patientenverfügung die konkrete Behandlungssituation auch wirklich erfasst. Eine Patientenverfügung kann grundsätzlich jeder aufsetzen, der volljährig ist. Denn die Schriftform ist zwingend. Und Verlangen auf aktive Sterbehilfe finden keine Beachtung, weil aktive Sterbehilfe verboten bleibt. Die bislang in Deutschland verfassten rund zehn Millionen Patientenverfügungen müssen – sofern sie den formalen Anforderungen des Gesetzgebers genügen – nicht neu aufgesetzt werden; sie bekommen durch das neue Gesetz die rechtliche Verbindlichkeit, die sie bislang nicht hatten.
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