Ausland - Behandlung

Sie würden gern ins Ausland reisen, um sich dort behandeln zu lassen?

Im Zuge des allmählichen Zusammenwachsens von Europa sind Reisen in andere Staaten der EU und des EWR zum Zweck der Behandlung inzwischen möglich geworden. Von dieser Möglichkeit ausgenommen bleiben jedoch weiterhin die Staaten Dänemark, Irland und Norwegen sowie der Nicht-EU/EWR-Staat Schweiz.

Wichtig:

  • Eine stationäre Behandlung im Ausland bedarf auf jeden Fall der vorherigen Genehmigung durch uns.
  • Sind ambulante Leistungen in Deutschland von einem Antrag oder der Einreichung eines Kostenvoranschlags abhängig, ist dieser Antrag oder Kostenvoranschlag auch für eine im Ausland geplante Behandlung erforderlich. Sind die Unterlagen nicht in deutscher Sprache, ist eine Übersetzung vom Versicherten beizubringen.
  • Die Leistungen dürfen nur von "anerkannten Leistungserbringern" erbracht werden.
  • Wir können nur Rechnungen erstatten, die Sie bereits bezahlt haben. Eine Zahlung an den Leistungserbringer ist ausgeschlossen.
  • Erstattet werden höchstens die Kosten, die auch in Deutschland angefallen wären. Die gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen (z.B. Praxisgebühr) oder übliche Rabatte werden in Abzug gebracht.
  • Außerdem wird eine Verwaltungskostengebühr abgezogen.

Wenn Sie eine Behandlung im Ausland planen, nehmen Sie bitte vorher unbedingt Kontakt mit unseren Kundenservices auf! Sie werden Sie gern beraten und Ihnen sagen, welche Schritte zu unternehmen sind, ob eine Kostenübernahme durch uns möglich sein wird und was zu beachten ist.

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Beitragsübersicht

Das Bild zeigt eine Frau neben einem Sparschwein

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24-h-Servicetelefon

Bild zeigt eine Frau mit Headset, die in die Kamera lächelt

01802 001313*

*0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

Gesundheitstelefon

Bild eines Mannes mit Headset

pronova BKK Gesundheitstelefon - Umfassende medizinische Information für unsere Versicherten bundesweit unter 0180 3 808888
(0,09 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)