Auslandskrankenversicherung
Europas schönste Urlaubsländer heißen im Verwaltungsdeutsch "Abkommensstaaten". Und zwar deshalb, weil mit diesen Ländern Abkommen über die medizinische Betreuung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung - also auch der BKK - getroffen wurden.
Die Leistungen richten sich allerdings nach den Bestimmungen des Gastlandes und sind von Land zu Land unterschiedlich. Für fast alle Abkommensstaaten benötigen Sie eine so genannte Anspruchsbescheinigung, die wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung stellen. Sie erhalten von der pronova BKK die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC / European Health Insurance Card). Sollte während Ihres Urlaubs eine Krankenbehandlung erforderlich werden, entstehen Ihnen bei Vorlage dieser Karte im Regelfall keine Kosten - abgesehen von den im Gastland vorgesehenen Zuzahlungen.
Die EHIC befindet sich auf der Rückseite Ihrer regulären Krankenversichertenkarte. Sollte dies nicht der Fall sein, fordern Sie diese etwa drei bis vier Wochen vor Reisebeginn bei uns an.
Gültig ist die EHIC in folgenden Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Mazedonien, Kroatien
In den nachfolgenden Ländern ist nach wie vor ein "Auslandskrankenschein" notwendig:
- BH 6 Bosnien-Herzegowina
- Ju 6 Serbien, Montenegro
- T/A 11 Türkei
- TN/A 11 Tunesien
Eine Abrechnung per "EHIC" / "Auslandskrankenschein" lässt sich jedoch nicht immer durchführen. Insbesondere bei ambulanten Behandlungen stellen die Ärzte häufig Privathonorare in Rechnung. Bei den Ländern mit einem Auslandskrankenschein müsste zum Teil auch vor Beginn der Behandlung zunächst eine zum Teil verhältnismäßig weit entfernt liegende ausländische Krankenkasse aufgesucht werden, um die deutsche Bescheinigung in einen "landesüblichen Krankenschein" einzutauschen. Die "EHIC" ist ein direkter Anspruchsnachweis. Mit diesem können Sie sich direkt an einen Leistungserbringer wenden. Ein Umtausch bei einer ausländischen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich.
Damit Sie Ihre Urlaubsreise tatsächlich ohne Risiko antreten können, raten wir Ihnen in jedem Fall zum Abschluss einer ergänzenden privaten Reisekrankenversicherung bei unseren Kooperationspartnern.
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