Berufsstart

Mit Beginn Ihrer Ausbildung werden Sie erstmals eigenständiges Mitglied einer Krankenkasse. Nach Eingang Ihrer Erklärung auf Mitgliedschaft erhalten Sie umgehend Ihre persönliche Krankenversichertenkarte sowie eine Mitgliedsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Diese Bescheinigung braucht Ihr Arbeitgeber, um die Beiträge zur Sozialversicherung für Sie korrekt abführen zu können. Auszubildende erhalten von ihrem Rentenversicherungsträger einen Sozialversicherungsausweis mit einer Versicherungsnummer. Diese muss zu Beginn der Ausbildung beantragt werden – nach Anmeldung Ihres Arbeitgebers bei uns nehmen wir Ihnen diesen bürokratischen Aufwand selbstverständlich ab.

Ausführliche Informationen zum Berufsstart senden wir Ihnen gern zu - Anruf genügt: 0180 2001313.

Punkt für Punkt gesund

Junge Menschen beim Ballspiel

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Beitragsübersicht

Das Bild zeigt eine Frau neben einem Sparschwein

Hier finden Sie alle Beiträge im Überblick!

24-h-Servicetelefon

Bild zeigt eine Frau mit Headset, die in die Kamera lächelt

01802 001313*

*0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

Gesundheitstelefon

Bild eines Mannes mit Headset

pronova BKK Gesundheitstelefon - Umfassende medizinische Information für unsere Versicherten bundesweit unter 0180 3 808888
(0,09 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)