Familienversicherung
Die Familienversicherung ist ein großes Plus der pronova BKK. Wir bieten Ihnen einen kostenfreien Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für Ihre ganze Familie. Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner und Ihre Kinder sind bei uns ohne zusätzlichen Beitrag – im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung – versichert, sofern kein eigener Versicherungsschutz für sie besteht. Für Kinder gilt diese Regelung bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum 23. Lebensjahr (wenn sie nicht erwerbstätig sind) oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich in schulischer, beruflicher Ausbildung oder Studium befinden. Eventuell wird die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert um den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst beziehungsweise ab 01.07.2011 um Zeiten sogenannter „Freiwilligendienste“ (gilt für die Dienste, die ab 01.07.2011 begonnen wurden). Aber auch das Einkommen des Familienangehörigen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Bei der Familienversicherung gibt es noch weitere Besonderheiten zu beachten:
Kinder können nicht mitversichert werden, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert ist, das Einkommen eine bestimmte Grenze übersteigt und höher ist als das Einkommen des bei uns versicherten Elternteils. Bei der Familienversicherung für Stief-und Enkelkinder ist unter anderem auch der überwiegende Unterhalt zu prüfen.
Zu allen Themen rund um die Familienversicherung beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch .
Erinnerungsservice
Der Erinnerungsservice der pronova BKK erinnert Sie zuverlässig an Ihre Vorsorgeuntersuchungen.
24-h-Servicetelefon
01802 001313*
*0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
Gesundheitstelefon
pronova BKK Gesundheitstelefon - Umfassende medizinische Information für unsere Versicherten bundesweit unter 0180 3 808888
(0,09 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)


