Grenzgänger
Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die ihren ständigen Wohnsitz z. B. in Deutschland, ihren Arbeitsplatz und Arbeitgeber jedoch im Ausland haben. Sofern das über- und zwischenstaatliche Recht dies vorsieht, haben diese Personen mit ihren mitversicherten Familienmitgliedern Anspruch auf Sachleistungen im Land des Wohnsitzes. Der Versicherte hat im Land seines Arbeitgebers den vollen Anspruch auf Versicherungsleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Sie erhalten von uns Ihre persönliche Krankenversichertenkarte für sich sowie die Ihrer Familienversicherten. Wie zuvor können Sie mit Ihrer Karte beim Arzt gesetzlich festgelegte Sachleistungen beanspruchen und sich behandeln lassen. Ihr zukünftiger Arbeitgeber hat seinen Sitz im Ausland, oder Sie haben Fragen zu diesem Thema? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Wir informieren Sie ausführlich.
Erinnerungsservice
Der Erinnerungsservice der pronova BKK erinnert Sie zuverlässig an Ihre Vorsorgeuntersuchungen.
24-h-Servicetelefon
01802 001313*
*0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
Gesundheitstelefon
pronova BKK Gesundheitstelefon - Umfassende medizinische Information für unsere Versicherten bundesweit unter 0180 3 808888
(0,09 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)


