Krankengeld
Bei Arbeitsunfähigkeit oder einem stationärem Aufenthalt im Krankheitsfall zahlt die pronova BKK nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber das gesetzlich höchstmögliche Krankengeld (bis zu 90 % des letzten Nettogehalts).
Sollten Sie Arbeitslosengeld beziehen, zahlt die pronova BKK nach Ablauf der Leistungsfortzahlung durch die Agentur für Arbeit Krankengeld in Höhe der Leistung.
Dieser Anspruch besteht grundsätzlich zeitlich unbegrenzt wegen derselben Erkrankung, jedoch maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Während der Krankengeldzahlung durch die pronova BKK sind Sie von der Beitragszahlung zu unserer Krankenversicherung befreit.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.
Erinnerungsservice
Der Erinnerungsservice der pronova BKK erinnert Sie zuverlässig an Ihre Vorsorgeuntersuchungen.
24-h-Servicetelefon
01802 001313*
*0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
Gesundheitstelefon
pronova BKK Gesundheitstelefon - Umfassende medizinische Information für unsere Versicherten bundesweit unter 0180 3 808888
(0,09 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)


