Die Pflegeversicherung
Leistungen bei vollstationärer Pflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Nicht alle Pflegebedürftigen können ganz oder teilweise zu Hause betreut und versorgt werden. Viele sind auf eine vollstationäre Pflege in dafür vorgesehenen Einrichtungen angewiesen. Auch hier erbringen die BKK-Pflegekassen Leistungen für die Pflegebedürftigen.
Hierzu gehören:
- die pflegebedingten Aufwendungen,
- die medizinische Behandlungspflege durch das Heimpersonal,
- die soziale Betreuung durch das Heimpersonal.
Nicht übernommen werden die so genannten Hotelkosten. Das bedeutet: Unterkunft und Verpflegung hat der Pflegebedürftige selbst zu zahlen. Außerdem kann das Pflegeheim dem Pflegebedürftigen Investitionskosten in Rechnung stellen, soweit diese nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.
Vollstationäre und "teilstationäre" Behindertenpflege
Auch bei dieser Art der Betreuung leistet die BKK-Pflegekasse ihren Beitrag durch Zuschüsse zu den Heimkosten, durch Pflegegeld oder im Rahmen einer Pflegesachleistung.
| Pflegestufe | 1. Juli 2008 | 1. Januar 2010 | 1. Januar 2012 |
|---|---|---|---|
| I | unverändert | unverändert | unverändert |
| II | unverändert | unverändert | unverändert |
| III | 1.470 € | 1.510 € | 1.550 € |
| Härtefälle | 1.750 € | 1.825 € | 1.918 € |
Leider werden die Leistungen für die Mehrzahl der Pflegeheimbewohner, die in die Pflegestufen I und II eingruppiert sind, nicht angehoben. Der Grund dafür ist, dass die Leistungsbeträge in der häuslichen Pflege auch nach der Reform in diesen Pflegestufen immer noch geringer sind als die für die Heimpflege. Aus Gründen der Leistungsgerechtigkeit wird aber angestrebt, die Leistungen für die häusliche Pflege und die Heimpflege mittelfristig aneinander anzugleichen.
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