Die Pflegeversicherung

Eine älterere Frau steht lächelnd auf ihrem Balkon

Sonstige Hilfe der Pflegeversicherung

Zu den sonstige Hilfen zählen:

  • die Urlaubs- und Krankheitsvertretung für Pflegepersonen (Verhinderungspflege),
  • die teilstationäre Tages- und Nachtpflege,
  • die Kurzzeitpflege,
  • die Pflege-Hilfsmittel zum Verbrauch,
  • die technischen Hilfen und
  • die Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung.

Für den Fall, dass die Pflegeperson wegen eines Erholungsurlaubs verhindert ist oder z. B. kurzfristig wegen Krankheit ausfällt, bezahlt die BKK-Pflegekasse bis zu vier Wochen pro Jahr eine so genannte Verhinderungspflege. Voraussetzung hierfür ist, dass der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Die Kosten für eine solche Pflegevertretung können von der Pflegekasse mit maximal 1.510,00 Euro bezuschusst werden.

Diese Regelung gilt nur für die „Verhinderungspflege“ durch erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen. Wird die Verhinderungspflege von Familienangehörigen oder Personen ausgeübt, die mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, so dürfen die Leistungen der Pflegekasse die Höhe des Pflegegeldes unter Berücksichtigung der Pflegestufe nicht überschreiten.

Diese Einschränkung gilt auch für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Entstehen der Ersatzpflegeperson Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege (z. B. Verdienstausfall, Fahrkosten) können die nachgewiesenen Kosten ebenfalls erstattet werden. Der Betrag des Pflegegeldes und die zusätzliche Kostenerstattung können von der Pflegekasse mit maximal 1.510,00 Euro bezuschusst werden.

Neben der Leistung der Verhinderungspflege wird Pflegegeld für den ersten und letzten Tag weiter gezahlt. Für den weiteren Zeitraum der Verhinderungspflege wird zusätzlich kein Pflegegeld gezahlt.

Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege

In manchen Fällen können pflegebedürftige Personen zwar in ihrer eigenen Wohnung leben, eine fachgerechte Pflege ist aber nicht möglich, weil z. B. auch nachts eine ständige Betreuung nötig ist. Die BKK-Pflegekasse bezahlt dann eine entsprechende teilstationäre Pflege in einer zugelassenen Vertragseinrichtung der Tages- oder Nachtpflege einschließlich der notwendigen medizinischen Behandlungspflege, der sozialen Betreuung und der Transportkosten.

Pflegestufe 1. Juli 2008 1. Januar 2010 1. Januar 2012
  I    420 €    440 €    450 €
 II    980 € 1.040 € 1.100 €
III 1.470 € 1.510 € 1.550 €

Dieser Betrag wird bei Inanspruchnahme jeweils mit den übrigen Pflegeleistungen (Pflegesachleistung, Pflegegeld) verrechnet.

Weitere Kombinationsleistungen

Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tages- und Nachtpflege, Pflegegeld und Pflegehilfe nach ihrer Wahl miteinander kombinieren. Je weniger Leistungen oder Tages- und Nachtpflege beansprucht werden, umso höher sind Pflegehilfe und Pflegegeld. Der höchstmögliche Gesamtanspruch beträgt das 1,5fache.

Tages-/Nachtpflege Pflegehilfe oder Pflegegeld
100 %   50 %
  90 %   60 %
  80 %   70 %
  70 %   80 %
  60 %   90 %
  50 % und weniger 100 %


Kurzzeitpflege

Reicht eine teilstationäre Pflege nicht aus, können die Kosten für eine Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Vertragseinrichtung (bis zu vier Wochen im Jahr) als Übergangslösung übernommen werden: Wenn z. B. nach schweren Operationen der Aufenthalt in der eigenen Wohnung allein noch nicht möglich ist oder wenn sich die Pflegebedürftigkeit kurzfristig verschlimmert.

Bis zu einem Höchstbetrag von 1.510,00 Euro werden die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege finanziert.

1. Juli 2008 1. Januar 2010 1. Januar 2012
1.470 € 1.510 € 1.550 €

Neu an der Kurzzeitpflege ist, dass Versicherte, die noch nicht volljährig sind, sie auch in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen in Anspruch nehmen können. Damit sollen jüngere Menschen die Gelegenheit haben, sich in einer Umgebung mit Gleichaltrigen pflegen und betreuen zu lassen -denn das Durchschnittsalter von Pflegeheimbewohnern beträgt zur Zeit 81 Jahre.

Pflegeberatung

Pflegebedürftigkeit und Pflege werden für immer mehr Menschen zu einer Alltagserfahrung, die mit vielfältigen Einschränkungen und Belastungen verbunden ist. Beratung und Unterstützung sind wichtige Voraussetzungen für die Realisierung von Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen und ihrer pflegenden Angehörigen. Hier steht die pronova Ihnen durch eine qualifizierte Pflegeberatung zur Seite. Ziel ist es, durch individuelle Beratung eine selbstständige Lebensführung im häuslichen Bereich so lange wie möglich zu erhalten. Wichtige Information: Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei.

Wer kann diesen Service in Anspruch nehmen?
Als Versicherte der pronova BKK können Sie die Pflegeberatung jederzeit kostenfrei nutzen. Eine nachgewiesene Pflegestufe muss nicht vorliegen.

Wo findet die Pflegeberatung statt?
Ganz nach Ihrem persönlichen Wunsch findet die Beratung im häuslichen Umfeld, in einer Pflegeeinrichtung, in unserem Kundenservice oder auch im Krankenhaus statt.

Welche Unterstützung kann der Hilfesuchende oder sein Angehöriger durch die Pflegeberatung erwarten?
Der Pflegeberater/die Pflegeberaterin kann Ihnen bei der Beantragung von Pflegeleistungen oder Hilfsmitteln helfen. Bei der Beratung wird individuell und umfassend über die Leistungen der Pflegeversicherung (Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, zusätzliche Betreuungsleistungen sowie das Thema Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen) informiert. Diese Informationen sind sehr wichtig, denn bei einer plötzlich auftretenden Pflegebedürftigkeit stellen sich auch für die Angehörigen viele Fragen wie beispielsweise diese:

  • wie geht es nach dem Krankenhausaufenthalt oder nach der Reha weiter?
  • wie kann ich meinen Angehörigen im häuslichen Bereich unterstützen?
  • was brauche ich hierfür?

Der Pflegeberater/die Pflegeberaterin stellt Ihnen eine Liste der zugelassenen Pflegedienste zur Verfügung und informiert Sie über Angebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Darüber hinaus erhalten Sie Unterstützung auch bei einer kurzfristigen Unterbringung in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Bei allen Fragen rund um Pflege stehen wir Ihnen frühzeitig als kompetenter Partner zur Seite. Bitte wenden Sie sich an die zertifizierten Pflegeberaterinnen der pronova BKK:

Frau Daniela Georgiadis     Telefon:  0214/32296/1145
Frau Doris Golz                   Telefon:  0214/32296/1144

Pflegekurse

Für Angehörige und Pflegende ist diese Tätigkeit oftmals mit körperlichen und seelischen Belastungen verbunden. Zu ihrer Entlastung und zur Verbesserung der Pflegesituation werden deshalb Beratungsgespräche und Pflegekurse angeboten. Dort werden Kenntnisse vermittelt und vertieft, die zur Pflegetätigkeit in der häuslichen Umgebung notwendig und hilfreich sind.

Bitte fragen Sie uns, wenn Bedarf oder Interesse besteht.

Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen

Die Qualität der Leistungen von Pflegediensten und Pflegeheimen wird von den Medizinischen Diensten der Krankenkassen überprüft. Bisher werden ca. 20% aller Pflegeeinrichtungen jährlich geprüft. Diese Quote soll deutlich gesteigert werden. Bis Ende 2010 sollen zunächst alle Pflegeeinrichtungen mindestens einmal überprüft worden sein. Ab 2011 wird jede Pflegeeinrichtung mindestens einmal pro Jahr geprüft.

Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden zukünftig im Internet veröffentlicht, damit sich Versicherte, die für sich oder für ihre Angehörigen einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim auswählen möchten, ein Bild von der Qualität der Leistungen der Einrichtungen machen können.

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Die BKK-Pflegekasse übernimmt auch die Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, um:

  • die Pflege zu erleichtern,
  • die Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder
  • ihm eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

Muss eine Wohnung umgebaut werden (z. B. Badumbaumaßnahmen, Verbreiterung der Wohnungstür, fest installierte Rampen, Beseitigung von Stolperfallen, rutschfester Bodenbelag), damit der Pflegebedürftige selbstständiger leben kann oder dadurch im häuslichen Umfeld bleiben kann, so kann dies bezuschusst werden.

Voraussetzung: Wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.

Zusätzliche Betreuungsleistungen

Menschen, die infolge einer Demenzerkrankung, einer psychischen Erkrankung oder aufgrund einer geistigen Behinderung dauerhaft in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Betroffene Versicherte können diese Leistungen auch dann erhalten, wenn ihr Pflegebedarf für die Eingruppierung in eine Pflegestufe zu gering ist. Der monatliche Leistungsbetrag beträgt mindestens 100 €. Der Betreuungsbetrag kann auf 200 € monatlich aufgestockt werden, wenn der Medizinische Dienst dies im Einzelfall empfiehlt. Es bleibt aber bei der Einschränkung, dass die Betreuungsleistungen nur in Anspruch genommen werden können für:

  • Tages- oder Nachtpflege,
  • Kurzeitpflege,
  • Betreuungsleistungen von zugelassenen Pflegediensten und
  • niedrigschwellige Betreuungsangebote. Dies sind öffentlich geförderte Angebote zur Betreuung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die pflegefachlich angeleitet werden.
Weiterführende Links

Beitragsübersicht

Das Bild zeigt eine Frau neben einem Sparschwein

Hier finden Sie alle Beiträge im Überblick!

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Bild zeigt eine Frau mit Headset, die in die Kamera lächelt

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