Sozialversicherung Kompakt

DEÜV- Meldungen und Beitragsnachweise

Vom 01.01.2006 an dürfen DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise nur noch maschinell, d. h. per Datenfernübertragung (DFÜ) und per E-Mail übertragen werden. Ab diesem Zeitpunkt sind weder Datenträger (Disketten, Magnetbänder o.ä.) noch manuelle Meldungen beziehungsweise Beitragsnachweise zulässig. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber keine Ausnahmen oder Übergangsregelungen eingeräumt hat.

Die Datenübertragung von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisungen darf nur aus einem systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemuntersuchten Ausfüllhilfe (z.B. sv.net) erfolgen.

Weiterführende Links

Gehalt und Lohn

Bildauschnitt Taschenrechner und Kugelschreiber

Was bleibt netto übrig? Berechnen Sie Lohn und Gehalt mit unserem Online-Tool

Gleitzonenrechner

Ein Onlinerechner für die Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone steht Ihnen hier zur Verfügung.

Beitragsübersicht

Das Bild zeigt eine Frau neben einem Sparschwein

Hier finden Sie alle Beiträge im Überblick!

SV.net

sv.net

Die "Sozialversicherung im Internet"...