Sozialversicherung Kompakt
DEÜV- Meldungen und Beitragsnachweise
Vom 01.01.2006 an dürfen DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise nur noch maschinell, d. h. per Datenfernübertragung (DFÜ) und per E-Mail übertragen werden. Ab diesem Zeitpunkt sind weder Datenträger (Disketten, Magnetbänder o.ä.) noch manuelle Meldungen beziehungsweise Beitragsnachweise zulässig. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzgeber keine Ausnahmen oder Übergangsregelungen eingeräumt hat.
Die Datenübertragung von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisungen darf nur aus einem systemuntersuchten Entgeltabrechnungsprogramm oder einer systemuntersuchten Ausfüllhilfe (z.B. sv.net) erfolgen.
Weiterführende Links
Gleitzonenrechner
Ein Onlinerechner für die Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone steht Ihnen hier zur Verfügung.


