Sozialversicherung Kompakt

Anträge auf Erstattungen für Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz


Die BKK-Arbeitgeberversicherung erstattet Ihnen Aufwendungen, die durch Krankheit und Mutterschaft Ihrer Arbeitnehmerinnen und und Arbeitnehmer entstehen, wenn Sie am Umlageverfahren teilnehmen.

Bitte senden Sie Ihre Erstattungsanträge direkt an die BKK-Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte. Nur so ist gewährleistet, dass eine schnelle Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt. Wenn Erstattungsbeträge direkt mit dem aktuellen Fälligkeitsmonat auf Ihrem Beitragskonto verrechnet werden sollen, benötigt die BKK-Arbeitgeberversicherung den Antrag bereits einige Tage vor Fälligkeit.

Bitte richten Sie alle Anfragen und Ihren Schriftverkehr bezüglich Erstattungen für Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz ausschließlich an die BKK-Arbeitgeberversicherung.

Kontaktdaten der BKK-Arbeitgeberversicherung

BKK-Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
Olvenstedter Chaussee 126
39130 Magdeburg

Telefon: 0391/72518100
Telefax: 0391/7251820

 

Weiterführende Links

Gehalt und Lohn

Bildauschnitt Taschenrechner und Kugelschreiber

Was bleibt netto übrig? Berechnen Sie Lohn und Gehalt mit unserem Online-Tool

Gleitzonenrechner

Ein Onlinerechner für die Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone steht Ihnen hier zur Verfügung.

Beitragsübersicht

Das Bild zeigt eine Frau neben einem Sparschwein

Hier finden Sie alle Beiträge im Überblick!

SV.net

sv.net

Die "Sozialversicherung im Internet"...