Sozialversicherung Kompakt
Anträge auf Erstattungen für Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz
Die BKK-Arbeitgeberversicherung erstattet Ihnen Aufwendungen, die durch Krankheit und Mutterschaft Ihrer Arbeitnehmerinnen und und Arbeitnehmer entstehen, wenn Sie am Umlageverfahren teilnehmen.
Bitte senden Sie Ihre Erstattungsanträge direkt an die BKK-Arbeitgeberversicherung beim BKK Landesverband Mitte. Nur so ist gewährleistet, dass eine schnelle Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt. Wenn Erstattungsbeträge direkt mit dem aktuellen Fälligkeitsmonat auf Ihrem Beitragskonto verrechnet werden sollen, benötigt die BKK-Arbeitgeberversicherung den Antrag bereits einige Tage vor Fälligkeit.
Bitte richten Sie alle Anfragen und Ihren Schriftverkehr bezüglich Erstattungen für Aufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichgesetz ausschließlich an die BKK-Arbeitgeberversicherung.
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Kontaktdaten der BKK-Arbeitgeberversicherung |
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BKK-Landesverband Mitte Telefon: 0391/72518100 |
Gleitzonenrechner
Ein Onlinerechner für die Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone steht Ihnen hier zur Verfügung.


