Sozialversicherung Kompakt

Minijobs

Seit dem 01.04.2003 ist für geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen die Bundesknappschaft / Minijob-Zentrale zuständig. Dies gilt für Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie für Beiträge zur Lohnfortzahlungsversicherung.

Service-Telefon Minijobzentrale: 01801 200 504 (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz)

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Gehalt und Lohn

Bildauschnitt Taschenrechner und Kugelschreiber

Was bleibt netto übrig? Berechnen Sie Lohn und Gehalt mit unserem Online-Tool

Gleitzonenrechner

Ein Onlinerechner für die Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone steht Ihnen hier zur Verfügung.

Beitragsübersicht

Das Bild zeigt eine Frau neben einem Sparschwein

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Die "Sozialversicherung im Internet"...