Sozialversicherung Kompakt
Minijobs
Seit dem 01.04.2003 ist für geringfügig entlohnte und kurzfristige Beschäftigungen die Bundesknappschaft / Minijob-Zentrale zuständig. Dies gilt für Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie für Beiträge zur Lohnfortzahlungsversicherung.
Service-Telefon Minijobzentrale: 01801 200 504 (zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz)
Weiterführende Links
Gleitzonenrechner
Ein Onlinerechner für die Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone steht Ihnen hier zur Verfügung.


