Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel
Familienversicherte
Wechsel zur pronova BKK
Wenn Sie zur Zeit familienversichert sind, dann haben Sie kein direktes Wahlrecht. Nur wenn der sogenannte "Stammversicherte" sich für die pronova BKK entscheidet, werden Sie auch Mitglied unserer pronova BKK. Seit dem 01.08.2001 können Sie sich auch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichern (siehe auch Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare).
Sobald Ihre Versicherung als Familienangehöriger erlischt - beispielsweise weil Sie eine Ausbildung beginnen oder weil Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen - haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei uns zu wählen.
Wie der Wechsel funktioniert, haben wir für Sie unter Pflichtversicherte erklärt.
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