Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel

Familienversicherte

Wechsel zur pronova BKK

Wenn Sie zur Zeit familienversichert sind, dann haben Sie kein direktes Wahlrecht. Nur wenn der sogenannte "Stammversicherte" sich für die pronova BKK entscheidet, werden Sie auch Mitglied unserer pronova BKK. Seit dem 01.08.2001 können Sie sich auch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz familienversichern (siehe auch Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare).

Sobald Ihre Versicherung als Familienangehöriger erlischt - beispielsweise weil Sie eine Ausbildung beginnen oder weil Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen - haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei uns zu wählen.

Wie der Wechsel funktioniert, haben wir für Sie unter Pflichtversicherte erklärt.

Weiterführende Links

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Bild zeigt eine Frau mit Headset, die in die Kamera lächelt

01802 001313*

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Älterer Mann hält junges Mädchen im Arm

Hilfe auf einen Klick finden Sie bei BKK Lebenshilfe online

Gesundheitstelefon

Bild eines Mannes mit Headset

pronova BKK Gesundheitstelefon - Umfassende medizinische Information für unsere Versicherten bundesweit unter 0180 3 808888
(0,09 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)