Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel

Freiwillig Versicherte

Wechsel zur pronova BKK - was muss ich tun?

  • Sie müssen Ihrer jetzigen Krankenkasse schriftlich zum Monatsende kündigen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate.
  • Ihre Krankenkasse bestätigt Ihnen Ihre Kündigung ebenfalls schriftlich. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang geschehen. Diese Bestätigung benötigen wir, um Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen.
  • Sie senden, faxen oder mailen uns Ihren Mitgliedschaftsantrag.
  • Wir versorgen Sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen inclusive Ihrer Versichertenkarte.
  • Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Wechsel zur pronova BKK.
  • Ihre Mitgliedschaft in der pronova BKK schließt sich nahtlos an - ganz ohne Wartezeit oder Krankheitsausschlüsse.

Es gilt eine Bindungsfrist von 18 Monaten bei Ihrer neuen Kasse. Ausnahme: Es besteht keine 18-monatige Bindungsfrist, wenn der freiwillig Versicherte die Krankenkasse kündigt und nicht mehr Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse wird (Wechsel in eine private Versicherung).

Online-Geschäftsstelle

Pronova BKK @home

pronovaBKK@home - mehr Service online: exklusiv, individuell und persönlich, ganz bequem von zu Hause oder unterwegs.  

24-h-Servicetelefon

Bild zeigt eine Frau mit Headset, die in die Kamera lächelt

01802 001313*

*0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.

Lebenshilfe Online

Älterer Mann hält junges Mädchen im Arm

Hilfe auf einen Klick finden Sie bei BKK Lebenshilfe online

Gesundheitstelefon

Bild eines Mannes mit Headset

pronova BKK Gesundheitstelefon - Umfassende medizinische Information für unsere Versicherten bundesweit unter 0180 3 808888
(0,09 €/Min., Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)