Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel
Freiwillig Versicherte
Wechsel zur pronova BKK - was muss ich tun?
- Sie müssen Ihrer jetzigen Krankenkasse schriftlich zum Monatsende kündigen.
- Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate.
- Ihre Krankenkasse bestätigt Ihnen Ihre Kündigung ebenfalls schriftlich. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang geschehen. Diese Bestätigung benötigen wir, um Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen.
- Sie senden, faxen oder mailen uns Ihren Mitgliedschaftsantrag.
- Wir versorgen Sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen inclusive Ihrer Versichertenkarte.
- Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Wechsel zur pronova BKK.
- Ihre Mitgliedschaft in der pronova BKK schließt sich nahtlos an - ganz ohne Wartezeit oder Krankheitsausschlüsse.
Es gilt eine Bindungsfrist von 18 Monaten bei Ihrer neuen Kasse. Ausnahme: Es besteht keine 18-monatige Bindungsfrist, wenn der freiwillig Versicherte die Krankenkasse kündigt und nicht mehr Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse wird (Wechsel in eine private Versicherung).
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