Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel
Kündigungshilfe
Schön, dass das Leistungsangebot der pronova BKK Ihnen zusagt. Jetzt liegt es an Ihnen, wie schnell Sie auch von unseren Leistungen profitieren!
Mitglied der pronova BKK in nur zwei Schritten
Erster Schritt: Kündigen Sie Ihrer bisherigen Krankenkasse und fordern Sie eine Kündigungsbestätigung an. Wir haben einen Kündigungsvordruck zum Ausdrucken und Ausfüllen für Sie vorbereitet. Bitte kreuzen Sie Zutreffendes einfach an. Wenn Sie Fragen haben, beraten wir Sie gern.
Zweiter Schritt: Senden Sie die hier erhältliche Mitgliedschaftserklärung ausgedruckt und ausgefüllt zusammen mit der Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse an die pronova BKK. Alternativ können Sie die Mitgliedschaftserklärung auch online ausfüllen und die Kündigungsbestätigung später per Briefpost nachreichen.
Kündigungsfristen einhalten
Grundsätzlich können jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweils Monatsletzten kündigen, wenn Sie bereits 18 Monate bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert sind. Ob Sie als Pflichtmitglied oder freiwillig versichert sind, spielt keine Rolle. Nach dem Kassenwechsel bleiben Sie 18 Monate lang an die neu gewählte Kasse gebunden.
Sonderkündigungsrecht
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt bzw. erhöht. Die übliche Bindungsfrist von 18 Monaten entfällt dann.
Werden Sie (im Normalfall geschieht dies spätestens einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit der Beitragserhebung oder der Beitragserhöhung) auf Ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen, können Sie bis zur ersten Fälligkeit der Änderung mit einer Sonderkündigungsfrist von zwei Monaten zum jeweils Monatsletzten kündigen.
Wichtig: Bei einer Sonderkündigung müssen Sie ausdrücklich in Ihrem Kündigungsschreiben vermerken, dass Sie hier von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
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