Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel
Pflichtversicherte
Wechsel zur pronova BKK - was muss ich tun?
- Sie müssen Ihrer jetzigen Krankenkasse schriftlich zum Monatsende kündigen.
- Die Kündigungsfrist beträgt zwei Kalendermonate.
- Ihre Krankenkasse bestätigt Ihnen Ihre Kündigung ebenfalls schriftlich. Dies muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang geschehen. Diese Bestätigung benötigen wir, um Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen.
- Sie senden, faxen oder mailen uns Ihren Mitgliedschaftsantrag.
- Wir versorgen Sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen inclusive Ihrer Versichertenkarte.
- Bitte informieren Sie ihren Arbeitgeber über den Wechsel zur pronova BKK.
- An die Wahl Ihrer neuen Krankenkasse sind Sie dann für 18 Monate gebunden.
Mehr Informationen zum Kassenwechsel bei einer Beitragssatzerhöhung erhalten Sie unter Wahlrecht.
Krankenversicherung für Berufsstarter
- Mit Beginn der Beschäftigung beginnt auch die Mitgliedschaft in der pronova BKK.
- Eine Kündigung bei der bisherigen Kasse ist nicht notwendig.
- Sie senden, faxen oder mailen uns Ihren Mitgliedschaftsantrag spätestens 14 Tage nachdem Ihre Beschäftigung begonnen hat.
- Falls Sie noch keine Sozialversicherungsnummer haben, beantragen wir diese für Sie. Teilen Sie uns auf Ihrem Antrag einfach Ihren Geburtsnamen und Ihren Geburtsort mit.
- Wir versorgen Sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen incl. Ihrer Versichertenkarte.
Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über die Mitgliedschaft in der pronova BKK.
Online-Geschäftsstelle
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24-h-Servicetelefon
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*0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.
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