Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel
Studierende
Mitgliedschaft bei der pronova BKK
... bei Beginn eines Studiums:
- Mit Beginn Ihres Studiums startet auch die Mitgliedschaft in der pronova BKK.
- Eine Kündigung bei der bisherigen Kasse ist in der Regel nicht notwendig.
- Sie senden, faxen oder mailen uns Ihren Mitgliedschaftsantrag.
- Wir versorgen Sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen inklusive. Ihrer Versichertenkarte.
- Sie erhalten eine Mitgliedsbescheinigung, die die Universität benötigt.
... wenn Sie bereits studieren und pflichtversichert sind:
- Bis zum Abschluß des 14. Fachsemesters, längstens aber bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, sind Sie in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) pflichtversichert.
- Während dieser Zeit ist Ihr Beitrag gesetzlich festgelegt. Ab dem 01.03.2011 beträgt der Beitragssatz 76,41 € inkl. Pflegeversicherung bzw. 77,90 € für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr (die Werte gelten bundeseinheitlich).
- Für Sie gelten die Wechselmodalitäten der Pflichtversicherten.
... wenn Sie freiwillig versichert sind:
- Ihr Beitrag errechnet sich aus der sogenannten Mindestbemessungsgrenze. Diese wird gesetzlich festgelegt und beträgt bundeseinheitlich 875,00 €.
- Ihre Beiträge berechnen sich mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 % inklusive Sonderbeitrag für alle Mitglieder (Versichertenanteil) in Höhe von 0,9 %.
- Ihr monatlicher Beitrag in der pronova BKK beläuft sich ab dem 1.1.2012 auf 130,38 € Krankenversicherung zzgl. 17,06 € Pflegeversicherung = 147,44 €, bzw. zzgl. 19,25 € Pflegeversicherung für Kinderlose = 149,63 €.
- Liegen Ihre monatlichen Einkünfte über der Mindestbemessungsgrenze, werden diese der Beitragsberechnung zugrunde gelegt.
- Für den Kassenwechsel gelten die Modalitäten für Freiwillig Versicherte.
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