Zuzahlungen

Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz

Die zahnärztliche Behandlung umfasst alle Tätigkeiten zur Verhütung beziehungsweise Früherkennung sowie zur Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Dazu zählt auch die Versorgung mit Zahnfüllungen aus Kunststoff, Zement oder Amalgam. Die pronova BKK beteiligt sich an den Kosten für Zahnkronen und Zahnersatz. Grundlage hierfür ist der Heil- und Kostenplan, die "Planung" des Zahnarztes für Ihre vorgesehene zahnärztliche Versorgung.

Unser Zuschuss beträgt in jedem Fall 50 % der Kosten der befundorientierten, zahnärztlichen Standardtherapie und kann bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen um 20 oder sogar 30 % erhöht werden.

Daher nicht vergessen: Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen mindestens 1x jährlich im Bonusheft eintragen lassen – denn Vorsorge rechnet sich hier.

Zu beachten ist hierbei, dass der Anspruch auf Kunststofffüllungen auf den Frontzahnbereich beschränkt ist. Bei dahinter liegenden Zähnen besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Zement- oder Amalgamfüllungen. Darüber hinausgehende Mehrkosten, die auf Grund einer hochwertigeren Kunststofffüllung entstehen, dürfen wir nicht übernehmen.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen für die erste Inanspruchnahme des Vertragszahnarztes eine Praxisgebühr von 10,- € je Quartal.

  • Übrigens: Für reine Vorsorgeuntersuchungen ist keine Praxisgebühr zu zahlen.

Lebenshilfe Online

Älterer Mann hält junges Mädchen im Arm

Hilfe auf einen Klick finden Sie bei BKK Lebenshilfe online

Arztsuche Online

Auf der Suche nach dem richtigen Spezialisten für Ihr Anliegen? Hier finden Sie die richtige medizinische Behandlung in Ihrer Nähe.

Online-Geschäftsstelle

Pronova BKK @home

pronovaBKK@home - mehr Service online: exklusiv, individuell und persönlich, ganz bequem von zu Hause oder unterwegs.  

24-h-Servicetelefon

Bild zeigt eine Frau mit Headset, die in die Kamera lächelt

01802 001313*

*0,06 €/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.