Zuzahlungen
Rehabilitation und Vorsorge
Greifen ambulante Therapiemöglichkeiten nicht, so können wir Ihnen eine wohnortnahe ambulante Rehabilitation anbieten In vertraglich zugelassenen Einrichtungen übernehmen wir die Kosten der notwendigen Therapietage. Versicherte ab 18 Jahren haben eine Zuzahlung von 10,00 € je Therapietag zu leisten.
Ambulante Kuren in anerkannten Kurorten
Die pronova BKK übernimmt die Kosten der kurärztlichen Behandlung und der Kuranwendungen, wie Bäder und Massagen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Zuschuss von 13,00 € je Übernachtungstag (bei chronisch kranken Kleinkindern 21,00 €) für Ihre übrigen Aufwendungen, wie Reisekosten, Kurtaxe, Unterkunft und Verpflegung.
Bei Arznei-, Verband- und Heilmitteln leisten Sie die gesetzlichen Zuzahlungen. Ein Verzeichnis der in Deutschland anerkannten Kurorten finden Sie unter http://www.baederkalender.de.
Ambulante Kuren können auch in Kompaktform durchgeführt werden. Nähere Informationen hierzu und welche Kurorte welche indikationsspezifischen Kompaktkuren als ein ganzheitliches Therapiekonzept durchführen, teilen wir Ihnen gerne mit.
Stationäre Kuren/Anschlussheilbehandlungen/Mutter-Kind-Maßnahmen
Sollte eine ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung medizinisch nicht ausreichen, übernehmen die pronova BKK die Kosten für Ihre stationäre Kurbehandlung (mit Unterkunft und Verpflegung) in einer vertraglich zugelassenen Einrichtung. Dies gilt auch für Vater-Kind-Kuren. Die Zuzahlung beträgt 10,00 € je Kalendertrag. Bei einer Anschlussrehabilitation ist sie auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt und an die Krankenhauszeit anrechenbar.
Sollten Sie Kurleistungen im Ausland durchführen wollen, bitten wir Sie zusätzlich die Hinweise unter "Auslandsversicherungsschutz" zu beachten.
Arztsuche Online
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