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Eine ausgezeichnete Versorgung im Krankheitsfall, vielseitige Gesundheitsprogramme, attraktive Zusatzversicherungen und das alles zu einem günstigen Preis - und Sie können jederzeit auf uns zählen. Überzeugen Sie sich von unserem Service und unserer Kompetenz. Mit der pronova BKK fahren Sie gut.
Familienversicherte
Welche Angehörigen können Sie mitversichern?
Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung haben zunächst Ihr Ehepartner und Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder.
Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebenspartner- und Lebenspartnerinnen
Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Lebenspartnerinnen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) können im Allgemeinen kostenfrei familienversichert werden.
Ehepartner und Ehepartnerinnen sind für die Dauer der Mutterschutzfristen sowie der Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) nur dann familienversichert, wenn sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren und keine eigene Mitgliedschaft besteht.
Kinder
- Eine Familienversicherung Ihrer Kinder ist möglich: bis zum 18. Lebensjahr
- bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zum 25. Lebensjahr wenn sie noch in der Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befinden oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr leisten. Wurde die Ausbildung durch Bundeswehr- oder Zivildienstzeit unterbrochen, verlängert sich der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus (ggf. um die gesetzliche Dienstpflicht)
- ohne Altersbegrenzung, wenn sie wegen bestimmter Behinderungen außerstande sind, sich selbst zu unterhalten und diese Behinderung zeitgleich mit der Familienversicherung bestanden hat.
Das Recht auf eine Familienversicherung haben jedoch nicht nur Ihre leiblichen Kinder:
- Ihre Pflegekinder sind mitversichert, wenn sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Sorgen überwiegend Sie für den Lebensunterhalt Ihrer Stiefkinder und Enkel, haben auch diese Anspruch auf eine Familienversicherung.
Eine Familienversicherung für Kinder ist nicht möglich, wenn ein Elternteil nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen das des Versicherten und die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Diese Kinder können sich bei uns freiwillig versichern.
Wichtig: Für alle Familienversicherten gilt, dass sie in Deutschland leben müssen und kein eigenes Einkommen über den zulässigen Einkommensgrenzen in der Familienversicherung beziehen.
Etwas lästig aber notwendig - Fragen zur Familienversicherung
Familienmitglieder sind in der Regel bei der pronova BKK kostenlos mitversichert. Um diesen Versicherungsschutz zu gewähren, sind wir verpflichtet, alle Angaben auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Deshalb schreiben wir jährlich Versicherte mit Familienangehörigen an und bitten um Unterstützung.
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