Informationen zur Beitragsabführung

Fälligkeitstermine 2012

Die aus dem Arbeitsentgelt zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats bei der Krankenkasse eingegangen sein (Fälligkeitstag). Für das Kalenderjahr 2012 gelten folgende Fälligkeitstermine:

Fälligkeitstermine drittletzter Bankarbeitstag:

Monat 01/12 02/12 03/12 04/12 05/12 06/12
Fälligkeit 27. 27. 28. 26. 29. 27.
Monat 07/12 08/12 09/12 10/12 11/12 12/12
Fälligkeit 27. 29. 26. 29.* 28. 21.

* in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: 26.10.2012

Gehalt und Lohn

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Beitragsübersicht

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