Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel

Wechselmöglichkeiten

Sie haben verschiedene Wechselmöglichkeiten, bei denen jeweils eigene „Spielregeln“ gelten:

1. Der "normale" Wechsel

  • Sie können die Mitgliedschaft jederzeit kündigen, wenn Sie bei der bisherigen Krankenkasse seit mindestens 18 Monaten versichert sind (Bindungsfrist).*
  • Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
  • Die Mitgliedschaft in der pronova BKK schließt nahtlos an den bisherigen Versicherungsschutz an.
  • An Ihre Wahl sind Sie für 18 Monate gebunden.

Beispiel:

Ihre Kündigung geht bei Ihrer bisherigen Krankenkasse am 10.02.2011 ein. Diese Kündigung wird dann zum 30.04.2011 wirksam, wenn Ihre Mitgliedschaft mindestens 18 Monate bestanden hat.* Zum 01.05.2011 dürfen wir Sie dann als Mitglied der pronova BKK begrüßen.

*Sonderregeln zur 18-monatigen Bindungsfrist

Die Bindungsfrist muss nicht erfüllt werden:

  • bei erstmaligem Kassenwechsel ab dem Jahr 2002,
  • bei Kündigung wegen Erhebung eines Zusatzbeitrages,
  • wenn das Mitglied die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt,
  • wenn ein freiwillig Versicherter die Krankenkasse kündigt und nicht mehr Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wird (bei Wechsel in eine private Versicherung).

2. Sonderkündigungsrecht

  • Sonderkündigungsrecht besteht, wenn eine Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag erhebt, einen bereits erhobenen Zusatzbeitrag erhöht oder eine bisher ausgezahlte Prämie kürzt.
  • Die Mitgliedschaft kann gekündigt werden, bis der Zusatzbeitrag erstmals fällig wird.
  • Die Bindungsfrist von 18 Monaten muss nicht eingehalten werden.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate zum Monatsende.
  • Die Mitgliedschaft in der pronova BKK schließt nahtlos an den bisherigen Versicherungsschutz an.
  • An Ihre Wahl sind Sie für 18 Monate gebunden.

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