Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel
Privat Versicherte
Einmal privat - immer privat! In den meisten Fällen trifft dieser Grundsatz zu. Es gibt nur eine Ausnahme:
- Sie können die Mitgliedschaft in der pronova BKK wählen, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden.
- Wenn Sie z.B. eine Beschäftigung aufnehmen und Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, dann können Sie ab Beginn der Beschäftigung die pronova BKK wählen.
- Sie senden, faxen oder mailen uns Ihren Mitgliedschaftsantrag.
- Wir versorgen Sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen incl. Ihrer Versichertenkarte.
- Bitte informieren Sie ihren Arbeitgeber über den Wechsel zur pronova BKK
- Ihre Mitgliedschaft in der pronova BKK startet mit dem Beginn der Versicherungspflicht.
Bitte bedenken Sie:
Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem 55. Lebensjahr ist, selbst bei Eintritt der Versicherungspflicht, durch den Gesetzgeber nahezu unmöglich geworden.
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