Wahlrecht - So einfach ist der Wechsel

Privat Versicherte

Einmal privat - immer privat! In den meisten Fällen trifft dieser Grundsatz zu. Es gibt nur eine Ausnahme:

  • Sie können die Mitgliedschaft in der pronova BKK wählen, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden.
  • Wenn Sie z.B. eine Beschäftigung aufnehmen und Ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, dann können Sie ab Beginn der Beschäftigung die pronova BKK wählen.
  • Sie senden, faxen oder mailen uns Ihren Mitgliedschaftsantrag.
  • Wir versorgen Sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen incl. Ihrer Versichertenkarte.
  • Bitte informieren Sie ihren Arbeitgeber über den Wechsel zur pronova BKK
  • Ihre Mitgliedschaft in der pronova BKK startet mit dem Beginn der Versicherungspflicht.

Bitte bedenken Sie:

Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung nach dem 55. Lebensjahr ist, selbst bei Eintritt der Versicherungspflicht, durch den Gesetzgeber nahezu unmöglich geworden.

Weiterführende Links

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