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Eine ausgezeichnete Versorgung im Krankheitsfall, vielseitige Gesundheitsprogramme, attraktive Zusatzversicherungen und das alles zu einem günstigen Preis - und Sie können jederzeit auf uns zählen. Überzeugen Sie sich von unserem Service und unserer Kompetenz. Mit der pronova BKK fahren Sie gut.
Studierende, Schüler & Praktikanten
Für die Einschreibung an einer Hochschule müssen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie krankenversichert sind. Die pronova BKK ist auch während Ihrer Studienzeit der verlässliche Partner in Sachen Gesundheit.
Die Familienversicherung
Besteht für Sie über Ihre Eltern oder Ihren Ehepartner eine Familienversicherung, bleiben Sie auch während des Studiums kostenfrei mitversichert. Die Familienversicherung über Ihre Eltern gilt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, verlängert sich jedoch um die Zeit des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes, wenn die Schul- oder Berufsausbildung durch den Wehrdienst oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert wird. Die Familienversicherung über Ihren Ehepartner gilt auch über das 25. Lebensjahr hinaus. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit ausüben und kein eigenes Gesamteinkommen von mehr als monatlich 385 € erzielen bzw. Ihre geringfügig entlohnte Beschäftigung die Grenze von 450 € im Monat nicht überschreitet.
Die studentische Pflichtversicherung
Haben Sie nicht die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung oder endet Ihre Familienversicherung wegen dem Wegfall von Anspruchsvoraussetzungen, dann müssen Sie sich als Studentin oder Student selbst krankenversichern.
In der sogenannten „Studentenpflichtversicherung“ sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung pauschal geregelt. Der Beitrag ist bundesweit einheitlich.
Online-Geschäftsstelle
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