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Selbstständig Tätige
Welche Einkunftsarten sind für Ihre Beitragsberechnung maßgebend?
Für selbstständig Tätige richtet sich die Bemessung der Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Maßgebend für die Beitragsbemessung sind im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb bzw. aus der selbständigen Tätigkeit. Darüber hinaus sind Beiträge aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften zu entrichten.
Wie berechnet sich Ihr Beitrag?
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Diese werden maximal bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt. Darüber hinausgehende Einkünfte bleiben also beitragsfrei. Werden niedrigere Einkünfte erzielt, wie häufig bei Beginn der Selbständigkeit, sind die Beiträge aus dem tatsächlichen Einkommen, mindestens aber von einer Mindestbemessungsgrundlage zu berechnen.
Der Nachweis der Einkünfte hat durch den Einkommenssteuerbescheid einschließlich der Anlage KSO und Anlage V zu erfolgen.
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