
Krankenversicherung für Übergangszeit und Sabbatical
Erfahre alles über unsere individuelle Absicherung und unsere zahlreichen Zusatzleistungen für Übergangsphasen – zugeschnitten auf dich und dein Leben.
Mehr Flexibilität – mit unseren Wahltarifen
Während einer Übergangsphase oder eines Sabbaticals willst du eine flexiblere Krankenversicherung? Mit unseren Wahltarifen bestimmst du, welche Absicherung am besten zu dir passt – und sparst bares Geld, wenn du gar nicht krank warst.
Beitragsübersicht
Art | Prozentsatz |
---|---|
Allgemein für Versicherte mit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit | 14,60 % |
Ermäßigt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld | 14,00 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 0,90 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,20 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Pflegeversicherung inklusive Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 % (Versichertenanteil) ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Arbeitslosengeld II | 3,30 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,50 % |
Art | Prozentsatz |
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Allgemein für Mitglieder mit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit | 14,60 % |
Ermäßigt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld | 14,00 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 0,90 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,20 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Pflegeversicherung inklusive Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 % (Versichertenanteil) ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Arbeitslosengeld II | 3,30 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,50 % |
Art | Betrag |
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Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung | 107,66 € |
Für Kinderlose | 109,52 € |
Art | Betrag |
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Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung | 150,25 € |
Für Kinderlose | 152,84 € |
Wenn du in der Übergangszeit zwischen Schule, Studium, Job oder Ausbildung ein Praktikum absolvierst, gibt es unterschiedliche Optionen, die deinen Versicherungsstatus bestimmen. Es macht zum Beispiel einen Unterschied, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Für Studierende ist auch relevant, ob das Praktikum vor, während oder nach der Einschreibung absolviert wird.
Während der Schulzeit bist du als Schülerin oder Schüler meistens durch die Familienversicherung deiner Eltern versichert. Das heißt, du brauchst keinen eigenen Beitrag zu zahlen. Auch während eines Ferienjobs oder Praktikums in allen anderen Versicherungszweigen gilst du als versicherungsfrei, wenn
- entweder: du bei diesem Job oder im Praktikum nicht mehr als 450 Euro monatlich erhältst
- oder: die Beschäftigung auf zwei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist.
Es macht hier einen Unterschied, ob du selbst gekündigt hast oder ob du gekündigt wurdest. Unter bestimmten Voraussetzungen bist du durch den sogenannten „nachgehenden Leistungsanspruch“ einen Monat nach Ende deiner Arbeit weiter wie zuvor krankenversichert.
Was du zwischen zwei Jobs beachten solltest:
- Melde dich umgehend bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend. Die Beiträge für deine Absicherung kann dann von dieser übernommen werden. Ansonsten müsstest du deine Beiträge ab dem ersten Tag, an dem du nicht mehr angestellt bist, selbst bezahlen.
- Hinweis: Wenn du eine Abfindung bekommen hast, musst du dich zunächst freiwillig versichern. Erst wenn du auch Leistungen der Agentur für Arbeit bekommst, übernehmen diese auch die Beiträge für deinen Versicherungsschutz.
- Angenommen du möchtest dich aus persönlichen Gründen nicht arbeitslos melden, weil du zum Beispiel von deinem Ersparten lebst, dann musst du dich freiwillig versichern. Das bedeutet wiederum, du zahlst deine Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung eigenständig.
Angehende Studierende im Wartesemester, bei denen der Anspruch auf eine Familienversicherung erlischt (sprich: ohne offiziellen Studierendenstatus und über 23 Jahre) sollten sich freiwillig krankenversichern. Das heißt, du zahlst die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Wenn du dich schlussendlich an der Uni oder FH einschreibst, kannst du dich grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr über deine Eltern familienversichern. Besteht darauf kein Anspruch, werden Studierende versicherungspflichtig. Das bedeutet, du bist eigenständiges Mitglied und zahlst deinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls selbst. Dieser ist aber im Vergleich zu den Beiträgen während des Wartesemesters geringer.
Das Arbeitszeitmodell ist die beliebteste Variante unter Arbeitnehmenden, die eine Auszeit einlegen möchten. Dazu musst du etwas weiter vorausplanen und vor dem Sabbatical auf einen Teil deines Gehalts verzichten. Der Teil wird dir dafür aber während des Sabbaticals ausgezahlt und es entstehen somit keine Versorgungslücken für dich. Dein Arbeitsverhältnis bleibt unverändert bestehen und auch an deinem Versicherungsschutz, also den Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, ändert sich nichts.
Wenn deine Arbeitgebenden kein Arbeitszeitmodell anbieten oder du selbst vielleicht gar nicht daran interessiert bist, kannst du dein Sabbatical mit unbezahltem Urlaub verbringen.
Allerdings musst du dich natürlich darauf vorbereiten, von deinen Ersparnissen leben zu können. Du musst dich außerdem selbstständig um deinen Krankenversicherungsschutz kümmern und eigenständig (ohne Arbeitgebenden-Anteil wie sonst) deine Beiträge zahlen. Infos dazu findest du unter dem Punkt Beitragsbemessungsgrenzen.
Work and Travel oder ein Au-Pair-Jahr sind perfekt, um neue Länder und den Alltag der Menschen zu erkunden. Damit du hier rundum abgesichert bist, brauchst du Schutz für deinen Auslandsaufenthalt und deine Jobtätigkeiten. Alle Infos und hilfreiche Tipps findest du auf unserer Themenseite.
Die Beiträge zur Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung berechnen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Durch die Gesetzgebung ist außerdem eine Mindest- und eine Höchstgrenze der Einkünfte festgelegt, die bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.
Für alle freiwilligen Mitglieder gilt seit 01.01.2019 eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt 1.038,33 Euro im Monat. Die Höchstbemessungsgrenze beträgt monatlich 4.537,50 Euro.
Art | Prozentsatz |
---|---|
Beitrag zur Krankenversicherung | 14,6 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 0,9 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,20 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung | 3,05 % |
Ausländische Renten | 7,90 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden, sind von dem Zusatzbeitrag befreit | 3,30 % |
Beitragsbemessungsgrenzen | Betrag |
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Kranken- und Pflegeversicherung | 4.537,50 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | West: 6.700,00 € Ost: 6.150,00 € |
Geringfügigkeitsgrenze | Betrag |
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Monatlich | 450,00 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenzen | 60.750,00 € |
Versicherungspflichtgrenze für Personen, die bis zum 31.12.2002 privat versichert waren | 54.450,00 € |
Unser großes Plus für das Wichtigste im Leben – der kostenfreie pronova BKK Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für deine Familie. Anders als bei der privaten Krankenversicherung für Familien, sind deine Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ohne einen zusätzlichen Beitrag bei uns mitversichert. Das gilt natürlich auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder deine Patchworkfamilie mit Adoptiv- und Stiefkindern.
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