
Krankenversicherung für Selbstständige
Erfahre alles über unsere freiwillige Krankenversicherung und unsere zahlreichen Zusatzleistungen für Selbstständige, Gründerinnen und Gründer.
Gestalte deine Absicherung – mit unseren Wahltarifen
Mit unseren Wahltarifen hast du zusätzlich zu deiner freiwilligen Krankenversicherung die Option, deinen Tarif noch individueller zu gestalten. Dadurch profitierst du von lohnenden Prämien und kannst dir sogar eine Krankengeldzahlung sichern.
Beitragsübersicht
Art | Prozentsatz |
---|---|
Allgemein für Versicherte mit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit | 14,60 % |
Ermäßigt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld | 14,00 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,30 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,50 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Pflegeversicherung inklusive Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 % (Versichertenanteil) ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Arbeitslosengeld II | 3,30 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,40 % |
Art | Prozentsatz |
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Allgemein für Mitglieder mit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit | 14,60 % |
Ermäßigt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld | 14,00 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,30 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,50 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Pflegeversicherung inklusive Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 % (Versichertenanteil) ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Arbeitslosengeld II | 3,30 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,40 % |
Art | Betrag |
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Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung | 111,07 € |
Für Kinderlose | 112,95 € |
Art | Betrag |
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Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung | 150,25 € |
Für Kinderlose | 152,84 € |
Ein Sonderfall gilt für Praktikantinnen und Praktikanten. In den meisten Fällen besteht die Krankenversicherung unverändert weiter. Für Pflicht- und freiwillige Praktika gelten hier allerdings unterschiedliche Bestimmungen. Eine mögliche Entlohnung und die Höhe deines Entgeltes haben Einfluss darauf, ob der Tarif der bestehenden Absicherung angepasst werden muss oder vielleicht eine Krankenversicherung für Berufstätige fällig wird. Wenn du Fragen zum Thema Versicherung im Praktikum hast, kontaktiere uns gerne persönlich, damit wir dich individuell beraten können.
Zwischen zwei Jobs, für das Sabbatical oder nach einem Studium – es gibt viele Situationen, in denen du dich in einer Übergangsphase befinden kannst. Wann dir eine staatliche Unterstützung zusteht, du dich freiwillig versichern musst oder Sondertarife für dich gelten, variiert je nach deiner aktuellen Situation. Gerne beraten wir dich zu deiner individuellen Versicherungslage. Kontaktiere uns jetzt telefonisch oder chatte mit unserem Beraterteam.
Durch die Familienversicherung der Eltern sind Schülerinnen und Schüler in der Regel mit abgesichert. Auch bei einem Ferienjob oder Praktikum deckt der Versicherungsschutz des Familientarifs Schülerinnen und Schüler weiterhin mit ab, wenn:
- entweder das Entgelt der Tätigkeit oder des Praktikums nicht mehr als 450 € monatlich ausmachen
- oder die Beschäftigung auf zwei Monate innerhalb des Kalenderjahres befristet ist.
Die Beiträge zur Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung berechnen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Durch die Gesetzgebung ist außerdem eine Mindest- und eine Höchstgrenze der Einkünfte festgelegt, die bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.
Für alle freiwilligen Mitglieder gilt seit 01.01.2021 eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt 1.096,67 Euro im Monat. Die Höchstbemessungsgrenze beträgt monatlich 4.837,50 Euro.
Wie berechnet sich der Beitrag der Krankenversicherung für Selbstständige? | Der Beitrag zur Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung bemisst sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Gesetzlich ist hier eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze der zur Beitragsberechnung heran zuziehenden Einnahmen vorgegeben. Seit 01.01.2019 gilt für alle freiwilligen Mitglieder eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt 1.096,67 Euro im Monat. Die Höchstbemessungsgrenze liegt bei monatlich 4.837,50 Euro. |
Welche Einnahmearten sind für die Beitragsberechnung maßgebend? | Grundsätzlich werden zur Beitragsberechnung alle Einnahmen herangezogen, mit deren Hilfe der Lebensunterhalt bestritten wird. Dabei sind für Selbständige insbesondere das Arbeitseinkommen aus der selbständigen Tätigkeit, aber auch Miet-, Zins- oder sonstige Einnahmen zu berücksichtigen. |
Welche Möglichkeiten gibt es für eine geringere Beitragsberechnung? | Die Beiträge für selbständig Tätige werden endgültig immer nach dem Einkommensteuerbescheid für das entsprechende Beitragsjahr festgesetzt. Gleichzeitig dient der aktuelle Steuerbescheid für die vorläufige Festsetzung der zukünftigen Beiträge. Es ist daher möglich, dass du Beiträge zahlst, die nicht mehr deiner aktuellen Einkommenssituation entsprechen. Wenn du uns einen Steuervorauszahlungsbescheid einreichst, der ein um mindestens 25 Prozent geringeres Arbeitseinkommen als der Steuerbescheid aufweist, können die laufenden Beiträge vorläufig anhand des Steuervorauszahlungsbescheides festgesetzt werden. |
Wenn du dir unsicher bist, prüfen wir gerne für dich, ob du als hauptberuflich selbständig erwerbstätig giltst. Kontaktiere uns direkt per Chat, E-Mail oder über unser Gesundheitstelefon.
Noch mehr Vorteile für Selbstständige bei pronova BKK
- Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes
- Gesundheitsberatung
- Bonusprogramm für die ganze Familie
Art | Prozentsatz |
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Beitrag zur Krankenversicherung | 14,6 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,30 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,50 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung | 3,05 % |
Ausländische Renten | 8,05 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden, sind von dem Zusatzbeitrag befreit | 3,30 % |
Zum 01.01.2020 werden Pflichtversicherte, die eine Betriebsrente beziehen, bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet. Bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 159,25 Euro sind Betriebsrenten nicht mehr beitragspflichtig. Dieser Wert wird jährlich angepasst. Nur aus dem darüber hinaus bestehenden Betrag der Betriebsrente sind Beiträge zu zahlen. Der Freibetrag gilt nicht für andere Arten von Versorgungsbezügen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen, wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt.
Hier ein Beispiel | |
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Betriebsrente von Firma A | 100,00 Euro |
Betriebsrente von Firma B | 700,00 Euro |
Gesamt | 800,00 Euro |
abzüglich Freibetrag | –159,25 Euro |
Beitragspflichtiger Teil der Betriebsrenten | 640,75 Euro |
Bitte beachte:
Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet sich daher in diesem Beispiel aus 800,00 Euro.
Hinweis: Das neue Gesetz hat umfassende Softwareänderungen bei den Krankenkassen und den Zahlstellen zur Folge. Die technischen Umsetzungen werden erst vollständig im vierten Quartal 2020 abgeschlossen sein. Zuviel gezahlte Beiträge werden dirdann selbstverständlich von uns oder den Zahlstellen rückwirkend zum 01.01.2020 erstattet.
Ausführliche Informationen über aktuelle Entwicklungen findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit auf bundesgesundheitsministerium.de
Beitragsbemessungsgrenzen | Betrag |
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Kranken- und Pflegeversicherung | 4.837,50 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | West: 7.100,00 € Ost: 6.700,00 € |
Geringfügigkeitsgrenze | Betrag |
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Monatlich | 450,00 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenzen | 64.350,00 € |
Versicherungspflichtgrenze für Personen, die bis zum 31.12.2002 privat versichert waren | 58.050,00 € |
Unser großes Plus für das Wichtigste im Leben – der kostenfreie pronova BKK Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für deine Familie. Anders als bei der privaten Krankenversicherung für Familien, sind deine Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ohne einen zusätzlichen Beitrag bei uns mitversichert. Das gilt natürlich auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder deine Patchworkfamilie mit Adoptiv- und Stiefkindern.
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Im Pflegefall und bei der Pflege von Familienangehörigen zuverlässig abgesichert sein? Mit der pronova BKK Pflegekasse stehen wir dir mit umfangreichen Leistungen und Zusatzangeboten immer zur Seite.
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Wir beteiligen uns an den Kosten für die vollstationäre Pflege, wenn die Unterbringung zu Hause nicht mehr möglich ist.
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Wir übernehmen die Kosten der teilstationären Pflege in einer Tages- und Nachtpflegeeinrichtung.
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