
Krankenversicherung für Berufstätige
Überzeuge dich von unseren vielfältigen Absicherungsmöglichkeiten und den umfangreichen Zusatzleistungen für Arbeitnehmende.

Let's get digital - unsere Online-Angebote
Warum kompliziert, wenn's auch digital geht? Mit unseren vielfältigen Online-Angeboten machen wir dir das Leben leichter.
Online-Services
Mehr Flexibilität - mit den richtigen Wahltarifen
Keine Lust auf Standard? Mit unseren Wahltarifen bestimmst du, welche Absicherung am besten zu dir passt – und bekommst sogar Geld von uns zurück, wenn du nicht krank warst.
Wahltarif Young Wahltarif Young Plus Wahltarif ProfessionalBeitragsübersicht
Art | Prozentsatz |
---|---|
Allgemein für Versicherte mit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit | 14,60 % |
Ermäßigt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld | 14,00 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,30 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,50 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Pflegeversicherung inklusive Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,35 % (Versichertenanteil) ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Arbeitslosengeld II | 3,40 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,40 % |
Die Beiträge zur Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung berechnen sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen. Durch die Gesetzgebung ist außerdem eine Mindest- und eine Höchstgrenze der Einkünfte festgelegt, die bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.
Seit dem 01.01.2021 gilt für alle freiwilligen Mitglieder eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt ab 01.01.2022 1.096,67 Euro im Monat. Die Höchstbemessungsgrenze liegt bei 4.837,50 Euro.
Art | Prozentsatz |
---|---|
Beitrag zur Krankenversicherung | 14,6 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,30 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,50 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung | 3,05 % |
Ausländische Renten | 8,05 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden, sind von dem Zusatzbeitrag befreit | 3,40 % |
Zum 01.01.2020 werden Pflichtversicherte, die eine Betriebsrente beziehen, bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet. Bis zu einem monatlichen Betrag in Höhe von 159,25 Euro sind Betriebsrenten nicht mehr beitragspflichtig. Dieser Wert wird jährlich angepasst. Nur aus dem darüber hinaus bestehenden Betrag der Betriebsrente sind Beiträge zu zahlen. Der Freibetrag gilt nicht für andere Arten von Versorgungsbezügen. Werden mehrere Betriebsrenten bezogen, wird der Freibetrag nur einmal berücksichtigt.
Hier ein Beispiel | |
---|---|
Betriebsrente von Firma A | 100,00 Euro |
Betriebsrente von Firma B | 700,00 Euro |
Gesamt | 800,00 Euro |
abzüglich Freibetrag | –159,25 Euro |
Beitragspflichtiger Teil der Betriebsrenten | 640,75 Euro |
Bitte beachte:
Der Freibetrag gilt nicht für die Pflegeversicherung. Der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet sich daher in diesem Beispiel aus 800,00 Euro.
Hinweis: Das neue Gesetz hat umfassende Softwareänderungen bei den Krankenkassen und den Zahlstellen zur Folge. Die technischen Umsetzungen werden erst vollständig im vierten Quartal 2020 abgeschlossen sein. Zuviel gezahlte Beiträge werden dirdann selbstverständlich von uns oder den Zahlstellen rückwirkend zum 01.01.2020 erstattet.
Ausführliche Informationen über aktuelle Entwicklungen findest du auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit auf bundesgesundheitsministerium.de
Beitragsbemessungsgrenzen | Betrag |
---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.837,50 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | West: 7.050,00 € Ost: 6.750,00 € |
Geringfügigkeitsgrenze | Betrag |
Monatlich | 450,00 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenzen | 64.350,00 € |
Versicherungspflichtgrenze für Personen, die bis zum 31.12.2002 privat versichert waren | 58.050,00 € |
Geringfügigkeitsgrenze | Betrag |
---|---|
Monatlich | 450,00 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenzen | 64.350,00 € |
Versicherungspflichtgrenze für Personen, die bis zum 31.12.2002 privat versichert waren | 58.050,00 € |
Einfach mehr für dich drin – mit unseren Zusatzleistungen
Für mehr Power
160 Euro Zuschuss für deine Gesundheitskurse und -reisen.
Für mehr Sicherheit unterwegs
Bis zu 920 Euro Kostenübernahme für deine Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe.
Für mehr Fitness
Alle zwei Jahre 150 Euro Kostenübernahme deiner sportmedizinischen Untersuchung mit Fitnesscheck.
Für mehr Belohnung
Verdopple deine Bonusprämien und mache aus 60 Euro mit unserem Extra-Bonus 120 Euro.
Für mehr Alternativen
Bis zu 800 Euro Kostenübernahme für alternative medizinische Behandlungen.
Für mehr Schutz
Zum Beispiel bis zu 505 Euro Kostenübernahme für Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs.

Mitglied werden
Du möchtest direkt Mitglied der pronova BKK werden? Dann fülle einfach unseren Online-Antrag aus.
Mitglied werdenHast du noch Fragen zum Thema?
Du hast weitere Fragen oder möchtest die persönliche Beratung durch unsere Experten und Expertinnen wahrnehmen? Dann kontaktiere uns jetzt über das Gesundheitstelefon unter 0621 53391-1000 oder starte einen Chat mit uns.