Leistungen deiner Pflegever­sicherung

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit profitierst du als Mitglied bei uns von den Leistungen deiner Pronova BKK. Wir betreuen und beraten dich rund um die Aufgaben des täglichen Lebens – darauf kannst du dich verlassen.

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Pflegeversicherung
Im Falle einer Pflegebedürftigkeit profitierst du als Mitglied bei uns von den Leistungen deiner Pronova BKK. Wir betreuen und beraten dich rund um die Aufgaben des täglichen Lebens – darauf kannst du dich verlassen.

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Darum gibt es eine Pflege­versich­erung

Kurz gesagt: Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Menschen zu helfen. Wenn du auf Betreuung und Unterstützung im Alltag angewiesen bist, kommen die Leistungen deiner Pronova BKK-Pflegekasse ins Spiel. Sei es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, durch die du weniger selbstständig wirst. Wir werden dich in jedem Fall unterstützen.

Für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen besteht eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Familienmitglieder sind im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Für freiwillig Versicherte besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegever­sicherung. Zu Beginn der freiwilligen Versicherung ist eine Entscheidung zwischen sozialer oder privater Pflegeversicherung möglich.

Beamtinnen und Beamte, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert sind, haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfe. Sie werden allerdings nur mit einem Teilbeitrag versichert und erhalten auch nur Teilleistungen.

Voraussetzungen und Beiträge zur Pflegever­sicher­ung

Wenn du innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 2 Jahre pflegeversichert warst, hast du die Vorversicherungszeit für Leistungen deiner Pflegeversicherung erfüllt. Für familienversicherte Kinder ist die Vorversicherungszeit gegeben, wenn ein Elternteil die Zeit erfüllt hat. Ein Anspruch auf Leistungen besteht, wenn du voraussichtlich für mindestens 6 Monate und länger wegen einer Erkrankung oder Behinderung in deiner Selbstständigkeit eingeschränkt bist.

Die Beiträge zur Pflegeversicherung ändern sich mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) zum 01.07.2023. Darin hat der Gesetzgeber umfangreiche Anpassungen für die Pflegeversicherung beschlossen.

Der Beitragssatz wird um 0,35 % angehoben. Zusätzlich wird ab diesem Zeitpunkt auch die Anzahl der Kinder bei der Höhe des Beitragssatzes berücksichtigt. Wie hoch die Beitragssätze ab 01.07.2023 sind, findest du hier:

  • Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 4,0 %.
  • Wenn du noch keine 23 Jahre alt bist oder ein Kind hast, beträgt der Beitragssatz 3,4 %.
  • Wenn du mindestens 2 Kinder unter 25 Jahre hast, wird es noch günstiger für dich:

Anzahl der Kinder unter 25 Jahre Beitragssatz in %
2 3,15 %
3 2,90 %
4 2,65 %
5 und mehr 2,40 %

Du bist Beschäftigte*r? Dann trägt deine Arbeitgeberin bzw. dein Arbeitgeber immer einen Anteil zur Pflegeversicherung von 1,7 %. Deinen Beitragsanteil kannst du in der Tabelle finden:

Kinder Beitragssatz in %
Ohne Kind 2,30 %
Mit Kind 1,70 %
Anzahl der Kinder unter 25 Jahre
2 1,45 %
3 1,20 %
4 0,95 %
5 und mehr 0,70 %

Der reduzierte Beitragssatz für 1 Kind gilt ein Leben lang. Alle weiteren Reduzierungen gelten bis zum 25. Lebensjahr der Kinder. Damit möchte der Gesetzgeber Eltern mit mehreren Kindern in der Kindererziehungsphase finanziell entlasten.

Die Gesetzesänderungen wurden erst im Juni 2023 beschlossen. Die Umsetzung der Neuerungen erfordert umfangreiche Programmierungsarbeiten bei sämtlichen Krankenkassen. Die reduzierten Beitragssätze können voraussichtlich erst Ende des Jahres rückwirkend ab 01.07.2023 berücksichtigt werden. Ggf. zu viel gezahlte Beiträge bekommst du dann erstattet.

Wichtig: Wenn wir Angaben über die Anzahl deiner Kinder benötigen, melden wir uns bei dir. Bitte sende uns nur dann entsprechende Unterlagen zu.

Mit diesen Leistungen wirst du unterstützt

Bei Pflegebedarf hast du die Wahl zwischen Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen. Übernimmt ausschließlich eine oder mehrere private Pflegepersonen die Pflege, erhältst du Pflegegeld. Wenn ausschließlich ein Pflegedienst die Pflege übernimmt, zahlen wir die Kosten für den Pflegedienst und helfen dir mit Sachleistungen. Kümmern sich eine oder mehrere private Pflegepersonen und ein Pflegedienst um dich, erhältst du eine Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen.

Zusätzlich zu diesen Leistungen stehen dir ein monatlicher Entlastungsbetrag, ein Zuschuss zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie viele weitere Leistungen zur Verfügung.

Solltest du in einem Pflegeheim versorgt werden, erhältst du von uns Leistungen der vollstationären Pflege.

Im Zuge des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) gibt es auch Änderungen in den Pflegeleistungen. Ab 01.01.2024 wird insbesondere die häusliche Pflege gestärkt. Außerdem werden pflegebedürftige Menschen und ihre Pflegepersonen entlastet. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden ab dem 01.01.2024 angehoben:

Pflegegrad Pflegegeld/Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2 761 €
Pflegegrad 3 1.432 €
Pflegegrad 4 1.768 €
Pflegegrad 5 2.200 €

Auch bei der vollstationären Pflege ist ab dem 01.01.2024 der Zuschuss zur Reduzierung der Eigenanteile erhöht.

Die Sätze steigen zum 01.01.2025 um weitere 5% - eine dynamische Anpassung ist ab dem 01.01.2028 vorge­sehen.

So wird die Pflege­bedürftig­keit bestimmt

Die Höhe der Leistungen und der grundsätzliche Anspruch richten sich nach der Pflegebedürftigkeit. Sie wird durch die Einschränkung der Selbstständigkeit bestimmt. Für die Bewertung zählen körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Es gibt 5 Pflegegrade. Auf deren Basis nimmt der Medizinische Dienst (MD) die Einstufung vor. Der MD kommt für eine Begutachtung ins häusliche Umfeld. Hier beurteilt er, wie selbstständig die antragstellende Person im Alltag ist und wobei sie Unterstützung benötigt.

Gut zu wissen: Wir sorgen mit einer Absicherung auch für pflegende Angehörige vor. Ebenso ist ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung möglich.

Weitere Infos findest du in unserer Broschüre zu den Pflegeleistungen in unserem Broschüren-Download.

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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