Wohngruppen bei Pflegebedarf

Gemeinsam ist man besser dran: Wohngruppen sind optimal, um die Pflege, Lebensqualität und die größtmögliche Selbstständigkeit im sozialen Umfeld zu sichern. Hier bekommst du alle Infos zur Unterstützung durch deine Pronova BKK-Pflegekasse.

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Gemeinsam ist man besser dran: Wohngruppen sind optimal, um die Pflege, Lebensqualität und die größtmögliche Selbstständigkeit im sozialen Umfeld zu sichern. Hier bekommst du alle Infos zur Unterstützung durch deine Pronova BKK-Pflegekasse.

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Wohngruppen bei Pflegebedürftigkeit

In der Gruppe fällt vieles leichter – das gilt auch bei der Pflege. Wenn du dich als Pflegebedürftige*r einer selbstorganisierten Wohngruppe anschließen möchtest, unterstützen wir dich mit einem monatlichen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 €.

Voraussetzung für den Wohngruppenzuschlag ist, dass regelmäßig mindestens 3 und maximal 11 Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 bis 5 in der Wohngemeinschaft leben. Eine Präsenzkraft kümmert sich dabei vor Ort um die Organisation und die Sicherstellung der Pflege.

Gut zu wissen: Der Wohngruppenzuschlag wird zusätzlich zum Pflegegeld und den Sach- oder Kombinationsleistungen gezahlt.

Zuschuss für die Gründung einer Wohngruppe

Wir fördern die Gründung einer Wohngruppe, damit sich die nötigen Voraussetzungen für Pflegebedürftige leichter umsetzen lassen. Wer eine Wohngruppe gründet, erhält für die notwendigen Umbaumaßnahmen eine Förderung von bis zu 2.500 € pro Person. Dies gilt für maximal 4 Personen, wobei für die Neugründung mindestens 3 Personen erforderlich sind. Die Förderung wird anteilig auf die Versicherungsträger der Anspruchsberechtigten aufgeteilt. Es muss also nicht jeder bei der gleichen Pflegekasse versichert sein. Der Gesamtbetrag für diese sogenannte Anschubfinanzierung ist pro Wohngruppe auf höchstens 10.000 € begrenzt.

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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