Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Du kannst die Schlichtungsstelle einschalten, wenn du mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden bist. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, gemeinsam mit ihrer Hilfe außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Weitere Informationen erhältst du auf der Website der Schlichtungsstelle.