
Was ist Krankengeld?
In diesem Video erklären wir dir wie du Krankengeld beantragst und worauf du dabei achten solltest.
Krankengeld einfach erklärt
Bist du länger als sechs Wochen krankgeschrieben, zahlt dir dein Arbeitgebender kein Gehalt mehr. Wenn du dich jetzt fragst, wie es weiter geht und ob du Krankengeld beantragen musst, dann helfen wir dir gerne weiter!
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Du hast Anrecht auf Krankengeld, wenn du wegen derselben Krankheit für länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist. Denn dann bekommst du kein Gehalt mehr von deinem Arbeitgebenden. Die Auszahlung des Krankgeldes übernimmt dann die pronova BKK.
Für den Erhalt des Krankgengeldes, musst du keinen gesonderten Antrag stellen. Bist du länger als sechs Wochen krank, fragt dein Arbeitgebender bei uns an, ob für dich Krankengeld in Frage kommt. Wir besprechen mit ihm alle Details und dann senden wir dir die notwendigen Unterlagen zu. Dabei halten wir uns natürlich an den Datenschutz und geben keine Diagnose oder Details an den Arbeitgebenden weiter.
Die Höhe deines Krankengeldes kannst du dir einfach von unserem Krankengeldrechner berechnen lassen.
Es gibt kein festes Datum, an dem wir für dich das Krankengeld auszahlen. Die Zahlung wird immer individuell an deine Situation angepasst.
Daher zahlen wir dein Krankengeld möglichst direkt nach Eingang deiner Krankmeldung und immer bis zu dem Datum, an dem die aktuellste Bescheinigung von deinem Arzt oder deiner Ärztin ausgestellt wurde - also immer rückwirkend!
Viele Ärzte und Ärztinnen senden uns bereits die Krankmeldung elektronisch zu (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Du musst uns diese dann nicht mehr selbst einreichen und deine Krankengeldzahlung wird nach der elektronischen Übermittlung automatisch durch uns vorgenommen.
Nimmt deine Arztpraxis noch nicht am eAU-Verfahren teil oder sollte der elektronische Versand einmal nicht klappen, bekommst du zusätzlich noch die Bescheinigung "zur Vorlage bei der Krankenkasse" ausgehändigt.
Diese musst du dann bei uns einreichen und das am besten sofort, damit eine Krankengeldzahlung erfolgen kann, denn sonst kann es sein, dass dein Anspruch ruht oder sich die Auszahlung verzögert.
Nein, du kannst sie über unsere App „meine pronova BKK“ hochladen. Das geht schneller als mit der Post und es kann auch kein Brief verloren gehen.
Wichtig für den Bezug des Krankengeldes ist, dass die Bescheinigungen aus deiner Arztpraxis immer nahtlos an die letzte Bescheinigung anschließen.
Ich hoffe, dass wir deine Fragen zur Krankmeldung beantworten konnten. Wenn du mehr wissen willst, schaue dir unsere anderen Erklärvideos an.
Du hast noch Fragen zum Thema?
Wir geben dir gerne Antworten. Chatte mit uns oder rufe uns an unter 0621 53391-1000.