Foto für deine Gesund­heitskarte

Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist grundsätzlich für alle Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ein Foto notwendig. Du kannst uns dein Foto ganz leicht über die Pronova BKK-App, das Foto-Upload-Tool oder per Antwortschreiben zusenden.

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Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist grundsätzlich für alle Versicherten ab dem 15. Lebensjahr ein Foto notwendig. Du kannst uns dein Foto ganz leicht über die Pronova BKK-App, das Foto-Upload-Tool oder per Antwortschreiben zusenden.

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So leicht kommt dein Foto zu uns 

Du erhältst von uns ein Schreiben mit einem Antwortbogen, wenn du entweder neu bei uns versichert bist oder wenn dein Foto bzw. Bild bereits 10 Jahre bei uns gespeichert ist. Du entscheidest dann, wie du uns dein Foto für deine Gesundheitskarte zur Verfügung stellst: 

  • Am schnellsten geht über unsere Pronova BKK-App. Einfach anmelden und das Foto im Bereich „Daten“ hochladen. Super smart, oder?
  • Du kannst dein Foto auch bequem über unser Foto-Upload-Tool hochladen, das du auf dieser Seite findest. 
  • Alternativ sendest du uns das Antwortschreiben per Post mit deinem Foto zurück. Es sollte dem Format eines Passfotos entsprechen: 3,5 cm breit und 4,5 cm hoch.

Foto-Upload-Tool 

Mit unserem Foto-Upload-Tool kannst du dein Foto ganz einfach und bequem online hochladen. Dabei kannst du ein gespeichertes Foto nutzen oder direkt ein neues aufnehmen. Und damit auch ganz bestimmt nichts schiefgeht, leiten wir dich Schritt für Schritt durch. Bitte beachte dabei ein paar wenige Regeln:

  • Profilaufnahme (bitte geradeaus in die Kamera schauen) 
  • Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur erlaubt, wenn dies aus religiösen Gründen vorgeschrieben ist. In diesem Fall muss das Gesicht dennoch deutlich erkennbar sein. 
  • Die Augen sind geöffnet und nicht durch Haare, getönte Brillengläser oder Sonnenbrillen verdeckt. 
  • Ein biometrisches Foto nach den Regeln des Passgesetzes ist nicht erforderlich (es darf gelächelt werden). 
  • Es dürfen keine weiteren Personen auf dem Foto sein. 
  • Bitte achte bei dem gespeicherten Foto bzw. Bild auf die Auflösung: mindestens 300 KB und höchstens 6 MB

Datenschutz: Für die weitere Bearbeitung werden die personenbezogenen Daten mit dem Lichtbild an unsere Dienstleister*innen übermittelt. Dein uns zur Verfügung gestelltes Foto speichern wir bei uns datenschutz­konform, solange du bei uns versichert bist. Somit ist es immer möglich, dir bei Verlust oder Defekt der Gesundheitskarte ruckzuck eine neue auszustellen.

Special Services

English information

You can easily and conveniently upload your digital photo free of charge with our photo-upload-tool.

FAQ zum Foto auf deiner Gesundheitskarte

  • Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren 
  • Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist. 

Für die Erstellung deiner elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern wir dein Foto maximal 10 Jahre. Danach sind wir gemäß dem Patientendaten-Schutzgesetz dazu verpflichtet, dein Foto zu löschen. Wir senden dir frühzeitig ein Schreiben zur Einreichung eines neuen Fotos zu.

Das auf der Karte abgebildete Foto dürfen wir maximal 10 Jahre lang verwenden. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, darf mit diesem Foto keine neue eGK mehr ausgestellt werden. Wenn dies der Fall ist, melden wir uns. Deine bestehende eGK bleibt bis zum Ablaufdatum selbstverständlich weiterhin gültig.

Für die Dauer deiner Mitgliedschaft oder Familienversicherung bei uns. Danach wird das Foto nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten gelöscht. 

Nein, aus organisatorischen Gründen geht das leider nicht. Das Passbild wird digitalisiert und anschließend vernichtet.  

Das kann verschiedene Ursachen haben: 

  • Du nutzt keine aktuelle Version deines Browsers oder hast die Cookies in den Einstellungen nicht zugelassen. 
  • Auf dem Apple Betriebssystem Mac OS X muss das Java Script aktiviert sein. 
  • Nach Eingabe der Krankenversichertennummer darf kein Leerzeichen sein. 
  • Das Foto darf nicht größer als 6 MB sein und muss mindestens eine Größe von 320 x 411 Pixeln haben. 

Dann wähle bitte „Ich möchte mich neu versichern“ aus. Halte in diesem Fall deine Rentenversicherungsnummer bereit. 

Sofern du immer noch kein Foto hochladen kannst, kontaktiere bitte unsere Expert*innen unter 0621 53391-1000 oder starte einen Chat mit uns. 

Im letzten Schritt erhältst du eine Bestätigung, dass das Foto erfolgreich hochgeladen wurde. 

§ 15 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V 

Jede*r Versicherte erhält die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bei der erstmaligen Ausgabe und bei Beginn der Versicherung bei einer Krankenkasse sowie bei jeder weiteren, nicht vom Versicherten verschuldeten erneuten Ausgabe gebührenfrei.

§ 291a Abs. 5 SGB V 

Die elektronische Gesundheitskarte ist mit einem Lichtbild der bzw. des Versicherten zu versehen. Versicherte, die jünger als 15 Jahre sind sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine eGK ohne Lichtbild.

§ 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V 

Die Krankenkassen dürfen Sozialdaten für Zwecke der Krankenversicherung nur erheben und speichern, soweit diese für die Ausstellung des Berechtigungsscheines und der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich sind. 

§ 291a Abs. 6 SGB V 

Die Krankenkassen dürfen das Lichtbild für die Dauer des Versicherungs­verhältnisses der bzw. des Versicherten, jedoch längstens für zehn Jahre, für Ersatz- und Folgeausstellungen der elektronischen Gesundheitskarte speichern. Nach dem Ende des Versicherungs­verhältnisses hat die bisherige Krankenkasse das Lichtbild unverzüglich, spätestens aber nach drei Monaten, zu löschen.

Chat

Hey, noch Fragen?

Wir geben dir gerne Antworten. Chatte mit uns oder ruf uns an unter:

0621 53391-1000

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