Arbeitnehmer und Azubis
Art | Prozentsatz |
Allgemein für Mitglieder mit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit | 14,60 % |
Ermäßigt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld | 14,00 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 0,9 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,20 % |
Pflegeversicherung | 3,05 % |
Pflegeversicherung inklusive Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 % (Versichertenanteil)
ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher von Arbeitslosengeld II |
3,30 % |
Rentenversicherung | 18,60 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,50 % |
Rentner und Versorgungsbezieher
Art | Prozentsatz |
Beitrag zur Krankenversicherung | 14,6 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 0,9 % |
Zusatzbeitragssatz pronova BKK | 1,20 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung | 3,05 % |
Ausländische Renten | 8,40 % |
Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose
Mitglieder, die vor dem 01.01.1940 geboren wurden, sind von dem Zusatzbeitrag befreit |
3,30 % |
Studentinnen und Studenten
Art | Betrag |
Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung | 93,91 € |
für Kinderlose | 95,54 € |
Beiträge bis zu sechs
weiteren Monaten für Studentinnen und Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird (Voraussetzung: die beitragspflichtigen Einnahmen dürfen 1.038,33 € im Monat nicht übersteigen).
Examenskandidatinnen und Examenskandidaten
Art | Betrag |
Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung | 150,25 € |
für Kinderlose | 152,84 € |
Selbständig Tätige
Die Beiträge zur Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung berechnen sich nach Ihren beitragspflichtigen Einnahmen. Der Gesetzgeber sieht eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze der zur Beitragsberechnung heranzuziehenden Einkünfte vor.
Zum 01.01.2019 wurde die Mindestbemessungsgrundlage für Selbständige sowie die besondere Mindestbemessungsgrundlage für Existenzgründer und in Härtefällen abgeschafft.
Es gilt nun für alle freiwilligen Mitglieder eine einheitliche Mindestbemessungsgrundlage. Diese beträgt 1.038,33 € im Monat. Die Höchstbemessungsgrenze beträgt monatlich 4.537,50 €.
Beitragsbemessungsgrenzen
Beitragsbemessungsgrenzen | Betrag |
Kranken- und Pflegeversicherung | 4.537,50 € |
Renten- und Arbeitslosenversicherung |
West: 6.700,00 € Ost: 6.150,00 € |
Geringfügigkeitsgrenze | Betrag |
monatlich | 450,00 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenzen | Betrag |
Allgemeine Kranken- und Pflegeversicherung - jährlich | 60.750,00 € |
Versicherungspflichtgrenze für Personen, die bis zum 31.12.2002 privat versichert waren | 54.450,00 € |