Krankenversicherung für Familien

Familienkrankenversicherung nach deinen Wünschen: Für das Wichtigste im Leben ist bei uns deine Familie zuverlässig und kostenfrei mit abgesichert. Inklusive vieler Zusatzleistungen, die genau auf das Alter deiner Kinder zugeschnitten sind - so geht familienversichert.

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Familienkrankenversicherung nach deinen Wünschen: Für das Wichtigste im Leben ist bei uns deine Familie zuverlässig und kostenfrei mit abgesichert. Inklusive vieler Zusatzleistungen, die genau auf das Alter deiner Kinder zugeschnitten sind - so geht familienversichert.

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Familienkrankenversicherung: Wir sind für euch da

Unser großes Plus für das Wichtigste in deinem Leben – der kostenfreie Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für deine Familie. Anders als bei der privaten Krankenversicherung für Familien sind Ehe- oder Lebenspartner*innen ohne einen zusätzlichen Beitrag bei deiner Pronova BKK mitversichert. Ob gleichgeschlechtliche Partnerschaften oder deine Patchworkfamilie mit Adoptiv- und Stiefkindern: Wir sind verlässlich für euch da.

Welche Familienmitglieder können kostenfrei familienversichert werden?

Ehepartner*innen können unabhängig vom Geschlecht kostenfrei familienversichert werden – ebenso Lebenspartner*innen nach dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG).

  • Kinder können kostenfrei familienversichert werden, wenn sie bis zum 23. Lebensjahr nicht erwerbstätig sind oder bis zum 25. Lebensjahr in einer Schulausbildung oder im Studium sind. In Einzelfällen kann die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus um die Zeiten von „Freiwilligendiensten“ verlängert werden. 
  • Pflegekinder können ebenso kostenfrei familienversichert werden, wenn sie mit dir dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft leben. 
  • Stief- und Enkelkinder haben einen Anspruch auf Familienversicherung, wenn der sogenannte „überwiegende Unterhalt“ gegeben ist. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als die Hälfte des Unterhaltsbedarfs aus eigenem Einkommen aufgebracht wird. Kontaktiere uns am besten telefonisch oder persönlich vor Ort, damit wir dich hierzu individuell beraten können. 

Setz dich bitte zeitnah vor Dienstbeginn mit uns in Verbindung, wenn du ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstes oder Bundesfreiwilligendienst absolvierst. Wir klären gerne, ob du weiterhin familienversichert sein kannst.

Ohne Altersbegrenzung können deine Kinder mitversichert werden, wenn sie sich z. B. aufgrund einer Behinderung nicht selbst unterhalten können und diese Behinderung zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem bereits eine Familienversicherung bestand.

  • Du oder deine Partnerin beziehungsweise dein Partner nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist
  • Das Gesamteinkommen des gesetzlich krankenversicherten Elternteils und die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen wird 

Wenn Ehe- und Lebenspartner*innen privat (also nicht gesetzlich) versichert sind, können ihre Kinder nur unter folgenden Voraussetzungen familienversichert werden: 

  • Wenn die privat versicherte Person nicht mit dem zu versichernden Kind verwandt ist 
  • Oder wenn die privat versicherte Person ein Gesamteinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat oder ein geringeres Gesamteinkommen als das Mitglied der Pronova BKK hat. 

Alternativ sorgen wir in diesem Fall im Rahmen der freiwilligen Versicherung gerne für die optimale Absicherung deiner Kinder.

Voraussetzungen für alle Mitversicherten 

Bei der Familienkrankenversicherung gilt für alle Angehörigen:  

  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland und sind nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit. 
  • Sie sind nicht selbst Mitglied einer Krankenkasse. 
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbständig tätig. 
  • Sie haben ein regelmäßiges Gesamteinkommen von max. 485 € monatlich. 
  • Sie üben einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) mit einem Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze aus. 
  • Dein eigenes Gesamteinkommen übersteigt nicht die zulässigen Einkommensgrenzen.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, diese Voraussetzungen regelmäßig zu prüfen. Dafür erhältst du einen Bestandspflegebogen mit der Bitte, ihn auszufüllen und unterschrieben zurückzusenden. Dies ist auch dann notwendig, wenn sich im Vergleich zur letzten Befragung keine Änderungen ergeben haben. Wir danken dir für deine Mithilfe!