Grundfreibetrag und Steuerstufen
Der steuerliche Grundfreibetrag von 10.347 € in 2022 wird auf 10.908 € ab 2023 und auf 11.604 € ab 2024 angehoben.
Steuerlich ebenso bedeutend ist jedoch die Progression. Um zu verhindern, dass inflationsausgleichende steigende Löhne zu überproportional höheren Steuern führen (kalte Progression), werden die Steuerstufen erneut entsprechend „nach rechts“ verschoben.
Bei hohen Einkommen kommt die sogenannte Reichensteuer zum Tragen. Eine Veränderung wird es hier nicht geben. Nach wie vor muss also ab einem Einkommen von 277.826 € zum Höchstsatz von 45 % versteuert werden – übrigens auch im Jahr 2024.