Ab dem 01.01.2027 gelten für Unternehmen in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben zur Aufbewahrung von Entgeltunterlagen: Dokumente aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen künftig verpflichtend digital archiviert werden.
Ab dem 01.01.2027 gelten für Unternehmen in Deutschland neue gesetzliche Vorgaben zur Aufbewahrung von Entgeltunterlagen: Dokumente aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen künftig verpflichtend digital archiviert werden.
Ab dem 01.07.2026 gelten 2 wichtige Neuerungen bei der Unbedenklichkeitsbescheinigung: Neue Rückmeldecodes informieren präziser über Ablehnungsgründe – und UBs können erstmals für einzelne Niederlassungen beantragt werden.
Ab dem 01.07.2026 können Minijobber*innen eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, wieder in das Rentenkonto einzuzahlen. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen. Was Arbeitgebende jetzt wissen müssen.
Zum 01.01.2026 gibt es Anpassungen im Datenaustausch zu Entgeltersatzleistungen. Betroffen sind unter anderem Rückmeldungen der Krankenkassen, das Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld und neue Abgabegründe.
Ab dem 01.01.2026 müssen gesetzliche Krankenkassen Säumniszuschläge auf Sozialversicherungsbeiträge auch dann erheben, wenn Unternehmen ein SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Entscheidend ist allein, ob der Beitragsnachweis fristgerecht übermittelt wurde.
Zum 01.01.2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze. Statt 556 € können Minijobber*innen in 2026 bis zu 603 € im Monat verdienen.
Zum 01.01.2026 müssen Arbeitgebende keine Beitragsnachweise in der Sozialversicherung mehr nach den Rechtskreisen Ost und West trennen.
Arbeiten im Alter soll attraktiver werden: Die Aktivrente bietet steuerfreien Hinzuverdienst und mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeitskräfte sollen so länger und auf freiwilliger Basis im Beruf gehalten werden.
Vereinbaren Sie ruckzuck einen Rückruf oder eine Videoberatung mit unseren Expert*innen. Wir unterstützen Sie gern bei Fragen zu unseren Services sowie zu fachlichen Themen wie der Anmeldung neuer Mitarbeitender, der Beitragsberechnung oder dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement.