Die Pronova BKK ist als gesetzliche Krankenkasse eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung.
Der Einkauf von Waren und Dienstleistungen aller Art findet nach den einschlägigen Verordnungen und Gesetzen für öffentliche Auftraggeber statt. Die Art und Weise öffentlicher Ausschreibungen ist durch den Gesetzgeber auf nationaler und europäischer Ebene geregelt.
Die Pronova BKK führt die Ausschreibungsverfahren nach den aktuellen Vorschriften und Richtlinien durch.