Aufhebungsverträge und damit verbundene Abfindungen lassen sich verschieden gestalten. Die beitrags- und versicherungsrechtliche Beurteilung kann entsprechend sehr unterschiedlich ausfallen. Wir zeigen, was Arbeitgebende beachten müssen.
Aufhebungsverträge und damit verbundene Abfindungen lassen sich verschieden gestalten. Die beitrags- und versicherungsrechtliche Beurteilung kann entsprechend sehr unterschiedlich ausfallen. Wir zeigen, was Arbeitgebende beachten müssen.
Grundlage für die Berechnung der Beiträge zur Sozialversicherung ist das Arbeitsentgelt. Die Beiträge aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung tragen die Arbeitnehmer*innen und die Arbeitgebenden grundsätzlich gemeinsam zu gleichen Teilen.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat den gesetzlichen Auftrag regelmäßig eine Betriebsprüfung in den Unternehmen durchzuführen. Daraus ergeben sich einige Nacharbeiten für uns, zu denen wir Sie nach Abschluss der Prüfung kontaktieren.
Einmalzahlungen sind aus Sicht von Beschäftigten eine feine Sache. Jedoch stellt sich hier für Arbeitgeber*innen häufig die Frage, ob und wie viel Beiträge zur Sozialversicherung aus dieser Einmalzahlung zu zahlen sind.
Das Sozialversicherungssystem ist auf pünktlich gezahlte Beiträge angewiesen. Bei verspäteter Zahlung müssen Säumniszuschläge erhoben werden. In bestimmten Fällen können wir Ihnen diese aber erlassen.
Es kann viele Gründe geben, warum Sie als Arbeitgeber*in die Beiträge zur Sozialversicherung einmal nicht pünktlich zahlen können. Aber keine Sorge: Wir sind für Sie da und unterstützen Sie.
Beitragsberechnungen, Meldepflichten, Auslandseinsätze: Das Thema Sozialversicherung beinhaltet viele Themen, die einem nicht immer leicht von der Hand gehen. Mit unserem Informationsportal bieten wir Ihnen eine Orientierungshilfe und viele, nützliche Frage-Antwort-Kataloge. So werden Sie spielend mit diesen Themen fertig.