Komplex, komplexer: Sozialversicherung
Die Beschäftigung von Studierenden, Praktikant*innen, Schüler*innen oder auch Doktoranden unterliegt nicht immer der vollen Sozialversicherungspflicht. Wochenarbeitszeit, Semesterzeiten, zurückliegende Beschäftigungen, vorgeschriebenes oder freiwilliges Praktikum: Die Rahmenbedingungen der Beschäftigung und die individuelle Situation der*des zukünftigen Angestellten sind so verschieden, wie die Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht und die zu zahlenden Beiträge.