Beitragsberechnung seit 01.10.2022
Der Übergangsbereich, in dem Beschäftigte als Midijobber bezeichnet werden und von reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen profitieren, beginnt bei einem Arbeitsentgelt, das mehr als geringfügig entlohnt ist und endete bis zum 30.09.2022 bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 1.300 €. Diese Höchstgrenze wurde zum 01.10.2022 auf 1.600 € angehoben und wird nun zum 01.01.2023 erneut, auf dann 2.000 € erhöht Der Übergangsbereich beginnt aktuell bei einem Arbeitsentgelt von 520,01 €.
Die Berechnung der Beiträge und die Verteilung der Beiträge für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in erfolgt weiterhin gesondert für jeden Versicherungszweig. Allerdings wird der Arbeitnehmerbeitragsan-teil seit dem 01.10.2022 über eine gesonderte Formel berechnet und vom Gesamtbeitrag abgezogen, um so den Arbeitgeberbeitragsanteil zu ermitteln:
1. Berechnung der fiktiven beitragspflichtigen Einnahme unter Berücksichtigung der zum 01.10.2022 angepassten Formel.
2. Berechnung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus der fiktiven beitragspflichtigen Einnahme.
3. Berechnung der fiktiven beitragspflichtigen Einnahme für den Arbeitnehmerbeitrag unter Berücksichtigung der zum 01.10.2022 neu eingeführten zusätzlichen Formel.
4. Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags aus der für sie bzw. ihn separat ermittelten fiktiven beitragspflichtigen Einnahme.
5. Berechnung des Arbeitgeberbeitrags (Differenz aus den Ergebnissen von Schritt 2 und Schritt 4).