Unfallversicherung: Unternehmens- statt Mitglieds­nummer

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01.01.2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.

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Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 01.01.2023 bundesweit einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab.

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Die neue Unternehmensnummer

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten 12 Zeichen werden auch als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese 12 Zeichen werden durch eine zufällige Ziffernfolge generiert. Die letzten 3 Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen.

Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).

Vorteile

Die Umstellung auf die bundesweit einheitliche Unternehmensnummer soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung beschleunigen und vereinfachen. Insbesondere wird dadurch eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird. Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.

Konkret bedeutet die Umstellung des Ordnungskennzeichens, dass die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt. Dies gilt ab dem Erhalt der neuen Unternehmensnummer. Betroffen ist zum Beispiel das UV-Meldeverfahren. So ist die UV-Jahresmeldung für das Jahr 2022 bereits mit der neuen Unternehmensnummer zu erstellen. Stornierungen und Neumeldungen für Zeiträume vor dem 01.01.2023 erfolgen allerdings noch mit der alten Mitgliedsnummer

Automatische Umstellung

Die Umstellung auf das neue Ordnungskennzeichen erfolgt grundsätzlich automatisch. Dazu sollten alle Mitgliedsunternehmen in den vergangenen Monaten neben der neuen Unternehmensnummer ent-sprechende Informationen von ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger erhalten haben. In Bezug auf das UV-Meldeverfahren hängt die Umstellung vom jeweils genutzten Entgeltabrechnungsprogramm ab.

Sobald die neue Unternehmensnummer vom zuständigen Unfallversicherungsträger schriftlich mitgeteilt wurde, muss diese an Stelle der bisherigen Mitgliedsnummer genutzt werden. Unternehmen mit Beschäftigten müssen die neue Nummer insbesondere in der Lohnabrechnung verwenden.

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