Was ändert sich zu 2027?
Bereits seit 2023 ist die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) für Entgeltdaten grundsätzlich verpflichtend, seit 2025 gilt das auch für Daten aus der Finanzbuchhaltung. Viele Arbeitgebende haben bislang von einer Übergangsregelung Gebrauch gemacht und ihre Unterlagen wie gewohnt – etwa als PDF – eingereicht. Diese Möglichkeit ist nun zeitlich begrenzt.
Ab dem 01.01.2027 entfällt diese Übergangsregelung vollständig. Rechtsgrundlage ist § 28p Abs. 6a SGB IV in Verbindung mit den Vorgaben zur elektronischen Führung von Entgeltunterlagen nach § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).
Konkret bedeutet das: Alle prüfungsrelevanten Daten aus der Entgeltabrechnung und der Finanzbuchhaltung müssen ab diesem Zeitpunkt strukturiert, elektronisch und maschinenlesbar bereitgestellt werden – aus einem systemgeprüften Abrechnungsprogramm heraus.