Welche Temperatur-Grenzwerte gelten am Arbeitsplatz?
Hohe Raumtemperaturen können Beschäftigte gesundheitlich belasten und die Sicherheit im Betrieb beeinträchtigen. Deshalb müssen Arbeitgebende prüfen, ob Beschäftigte ausreichend vor Hitzebelastung geschützt sind – im Büro genauso wie in Produktion, Labor, Außendienst, Logistik oder auf dem Werksgelände. Ab mehr als 26 °C sollten Sie die Situation prüfen und bei Bedarf Maßnahmen einleiten. Ab mehr als 30 °C Raumtemperatur sind wirksame Maßnahmen Pflicht.
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgebende dazu, in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sicherzustellen. Konkreter wird die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Sie beschreibt, welche Temperaturen in Arbeitsräumen gelten sollen und ab wann zusätzliche Maßnahmen nötig werden.