Neues SV-Meldeportal: Ab Sommer 2023 verfügbar

In Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern stellen die Krankenkassen seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Ab Sommer 2023 wird sv.net vom SV-Meldeportal als neue Ausfüllhilfe abgelöst.

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In Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern stellen die Krankenkassen seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Ab Sommer 2023 wird sv.net vom SV-Meldeportal als neue Ausfüllhilfe abgelöst.

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Warum wird sv.net ersetzt?

Hintergrund für die Einführung des neuen SV-Meldeportals ist eine gesetzliche Neuregelung (§ 95a SGB IV). Diese soll nun dauerhaft sicherstellen, dass die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebenden und Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch (insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge) eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen. Ab 2024 werden die Nutzer*innen im kleinen Umfang an den Kosten der neuen Ausfüllhilfe beteiligt.

Neue Funktion Online-Datenspeicher

Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, vollelektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen.

Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgebende (bis max. 10 Arbeitnehmer*innen) ein Angebot geschaffen, diese Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Diese Daten können später auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden. Gleichzeitig soll hiermit eine Verbesserung der Datenlage geschaffen werden, die heutzutage häufig aus nicht sortierten und unvollständigen Papierstücken besteht.

Der Online-Datenspeicher wird auf den Server-Systemen in den Rechenzentren der ITSG verwaltet und hält den jeweiligen Datenbestand der Benutzer*innen für maximal 5 Jahre vor. Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 muss die ITSG die Wirksamkeit ihres Informations­sicherheits­managementsystems (ISMS) objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen. Die ITSG wird vom GKV-Spitzenverband als größtem Gesellschafter geprüft und überwacht.

Registrierung nur noch mit ELSTER-Zertifikat

Die Europäische Union (EU) gibt vor, dass gemäß dem Onlinezugangsgesetz und der EU Single Digital Gateway-Verordnung ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Unternehmen in der EU soll mit einem zugelassenen Authentisierungsmedium die 500 wichtigsten Geschäftsprozesse nutzen können.

In Deutschland wurde durch den IT-Planungsrat des Bundes entschieden, dass die ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto für diesen Zweck genutzt wird. Mit der Umstellung der Ausfüllhilfe werden die Registrierung und das Login für Arbeitgebende und Selbständige ab Sommer 2023 daher nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich sein.

Neues Design und Oberfläche

Die Benutzerschnittstelle der Ausfüllhilfe wird barrierefrei nach BITV 2.0 und für Mehrsprachigkeit vorbereitet sein. Zur Nutzung von Endgeräten aller Art wie PC, Tablet oder Smartphone wird die Bedienung auf ein responsives Design ausgerichtet, das sich automatisch an die Auflösung des genutzten Endgerätes anpasst.

Fahrplan zur Umstellung

Im Frühjahr 2023 sollen die Einrichtungsarbeiten für die neue Ausfüllhilfe durch eine umfassende Qualitätssicherung abgeschlossen werden. Danach werden detaillierte Unterstützungsangebote für den Umstieg – z. B. in Form von Online-Schulungen für die Arbeitgebenden und Selbstständigen – angeboten. Ab dem 01.07.2023 starten die ersten Benutzer*innen als Pilot-Anwender*innen in den Produktionsbetrieb. Danach wird die neue Ausfüllhilfe für alle Benutzer*innen freigegeben.

Gleichzeitig steht das sv.net allen Benutzer*innen übergangsweise bis zum 31.12.2023 mit uneingeschränktem Leistungsumfang zur Verfügung.

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