SV-Melde­portal: Abschaltung von sv.net wird verschoben

Zum 01.03.2024 sollten eigentlich alle Nutzer*innen von sv.net auf das neue SV-Meldeportal umgestiegen sein. Da die Registrierung mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, wurde die Abschaltung der alten Ausfüllhilfe jetzt verschoben.

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Zum 01.03.2024 sollten eigentlich alle Nutzer*innen von sv.net auf das neue SV-Meldeportal umgestiegen sein. Da die Registrierung mit einem gewissen Aufwand verbunden ist, wurde die Abschaltung der alten Ausfüllhilfe jetzt verschoben.

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SV-Meldeportal: Registrierung dauert

Die Registrierung für das SV-Meldeportal über ein ELSTER-Organisationszertifikat dauert länger als gedacht. Um den geordneten Übergang aller Anwender*innen von sv.net zur neuen Ausfüllhilfe weiterhin sicherzustellen, haben die Träger*innen der sv.net-Anwendung kurzfristig beschlossen, die Abschaltung zu verschieben. sv.net sollte eigentlich nach einer längeren Übergangsphase zum 29.02.2024 abgeschaltet werden.

Registrierte sv.net-Anwendende können ab sofort nur noch die Variante sv.net/standard als reine Webanwendung nutzen. So können noch eingeschränkt Meldungen und Beitragsnachweise abgeben werden. Neuregistrierungen und Premiumregistrierungen für sv.net sind nicht mehr möglich.

Selbstständige müssen seit dem 01.03.2024 zwingend das SV-Meldeportal für das A1-Verfahren nutzen.

Wer sich noch nicht für das SV-Meldeportal registriert hat, sollte dies also schnellstmöglich tun.

Warum wurde sv.net ersetzt?

Hintergrund für die Einführung des neuen SV-Meldeportals ist eine gesetzliche Neuregelung (§ 95a SGB IV). Diese soll dauerhaft sicherstellen, dass die Sozialversicherungsträger den Arbeitgebenden und Selbstständigen für den elektronischen Datenaustausch (insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge) eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und systemgeprüfte Ausfüllhilfe zur Verfügung stellen. Ab 2024 werden die Nutzer*innen im kleinen Umfang an den Kosten der neuen Ausfüllhilfe beteiligt.

Neue Funktion Online-Datenspeicher

Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, vollelektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen.

Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgebende (bis max. 10 Arbeitnehmer*innen) ein Angebot geschaffen, diese Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Diese Daten können später auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden. Gleichzeitig soll hiermit eine Verbesserung der Datenlage geschaffen werden, die heutzutage häufig aus nicht sortierten und unvollständigen Papierstücken besteht.

Der Online-Datenspeicher wird auf den Server-Systemen in den Rechenzentren der ITSG verwaltet und hält den jeweiligen Datenbestand der Benutzer*innen für maximal 5 Jahre vor. Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 muss die ITSG die Wirksamkeit ihres Informations­sicherheits­management­systems (ISMS) objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen. Die ITSG wird vom GKV-Spitzenverband als größtem Gesellschafter geprüft und überwacht.

Registrierung nur noch mit ELSTER-Zertifikat

Die Europäische Union (EU) gibt vor, dass gemäß dem Onlinezugangsgesetz und der EU Single Digital Gateway-Verordnung ein Portalverbund für die öffentliche Verwaltung zur Verfügung gestellt werden muss. Jedes Unternehmen in der EU soll mit einem zugelassenen Authentisierungsmedium die 500 wichtigsten Geschäftsprozesse nutzen können.

In Deutschland wurde durch den IT-Planungsrat des Bundes entschieden, dass die ELSTER-ID als zentrales Unternehmenskonto für diesen Zweck genutzt wird. Mit der Umstellung von sv.net auf das SV-Meldeportal werden die Registrierung und das Login für Arbeitgebende und Selbständige seit Sommer 2023 daher nur noch mit einem ELSTER-Zertifikat möglich sein.

Neues Design und Oberfläche

Die Benutzerschnittstelle vom SV-Meldeportal ist barrierefrei nach BITV 2.0 und für Mehrsprachigkeit vorbereitet. Zudem ist das Design responsiv, d. h. dass sich die Nutzeroberfläche automatisch der Auflösung des genutzten Endgerätes anpasst.

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