Neue Funktion Online-Datenspeicher
Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen nur begrenzt gewachsen, vollelektronisch im Dialog erreichbar zu sein und alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen.
Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgebende (bis max. 10 Arbeitnehmer*innen) ein Angebot geschaffen, diese Daten in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können. Diese Daten können später auch für die elektronische Betriebsprüfung genutzt werden. Gleichzeitig soll hiermit eine Verbesserung der Datenlage geschaffen werden, die heutzutage häufig aus nicht sortierten und unvollständigen Papierstücken besteht.
Der Online-Datenspeicher wird auf den Server-Systemen in den Rechenzentren der ITSG verwaltet und hält den jeweiligen Datenbestand der Benutzer*innen für maximal 5 Jahre vor. Mit einer Zertifizierung nach ISO 27001 muss die ITSG die Wirksamkeit ihres Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) objektiv, glaubwürdig und regelmäßig in Audits nachweisen. Die ITSG wird vom GKV-Spitzenverband als größtem Gesellschafter geprüft und überwacht.