Reform der Pflegeversicherung

Zum 01.07.2023 wird die Finanzgrundlage der Pflegeversicherung durch die Anpassung der Beitragssätze stabilisiert. Damit werden dringende Leistungsverbesserungen zum Januar 2024 ermöglicht.

Zum 01.07.2023 wird die Finanzgrundlage der Pflegeversicherung durch die Anpassung der Beitragssätze stabilisiert. Damit werden dringende Leistungsverbesserungen zum Januar 2024 ermöglicht.

Beitragssatzanpassungen zum 01.07.2023

Die Beiträge zur Pflegeversicherung unterliegen zukünftig einem neuen Verteilungsschlüssel. Ziel soll es sein die Finanzsituation zu verbessern um Leistungsverbesserungen bezahlbar zu machen. Gleichzeitig sollen Versicherte mit mehr Kindern stärker entlastet werden. Kinderlose Versicherte, die auch in der Vergangenheit einen höheren Beitrag zahlten, werden hingegen stärker zur Kasse gebeten.

Während der Arbeitgeber*innen-Anteil auf 1,7 % eingefroren wird, variiert der Arbeitnehmer*innen-Anteil abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder unterhalb des 25. Lebensjahres.

Folgende Beitragssätze gelten ab dem 01.07.2023

Personengruppe Arbeitnehmer*innen-Anteil Arbeitgeber*innen-Anteil
Mitglieder ohne Kinder bis zum 25. Lj. 2,30 v. H 1,70 v. H.
Mitglieder mit einem Kind bis zum 25. Lj. 1,70 v. H. 1,70 v. H.
Mitglieder mit zwei Kindern bis zum 25. Lj. 1,45 v. H. 1,70 v. H.
Mitglieder mit drei Kindern bis zum 25. Lj. 1,20 v. H. 1,70 v. H.
Mitglieder mit vier Kindern bis zum 25. Lj. 0,95 v. H. 1,70 v. H.
Mitglieder mit fünf Kindern bis zum 25. Lj. 0,70 v. H. 1,70 v. H.
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