Seit dem 01.01.2026 gilt eine wichtige Neuerung im Aufenthaltsgesetz: Arbeitgebende sind verpflichtet, Fachkräfte aus Drittstaaten aktiv auf das Beratungsangebot „Faire Integration“ hinzuweisen. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet und wie Sie dieser Pflicht nachkommen, erfahren Sie hier.